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Wer sich auch im Alter etwas gönnen möchte, kommt wohl heutzutage um eine zusätzliche Altersvorsorge nicht drumherum.

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Arten und Formen für eine Altersvorsorge
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
 Altersvorsorge eine Private Rentenversicherung,
 Altersvorsorge eine Lebensversicherung,
 Altersvorsorge eine Betriebliche Altersvorsorge,
 Altersvorsorge eine Riester Rente,
 Altersvorsorge eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
 Altersvorsorge Investmentfonds.
Gern erstellen wir Ihnen einen entsprechend nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen optimierten Plan für Ihre Altersvorsorge.


Wie sollte eine Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
 Altersvorsorge 1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
 Altersvorsorge 2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
 Altersvorsorge 3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.

Steuerliche Behandlung für die Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.

Zwischen welchen Gesellschaften vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Altersvorsorge erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Altersvorsorge durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

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Weitere nützliche Informationen zum Thema Altersvorsorge



  • 1

    Allgemeine Informationen über die Altersvorsorge

     Altersvorsorge Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung. Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die «Altersvorsorge einen Aktien- oder Investmentfonds-Sparplan zu wählen. Als Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante - gleiche Rendite aus die Altersvorsorge Anlagebausteine unterstellt - die Nase vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit des Vertrages unangetastet bleiben. Unter einer Aufbau-Versicherung versteht man eine Todesfall-Versicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfall-Versicherung durch die Sonderzahlungen eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Altersvorsorge betrieben.

  • 2

    Altersvorsorge

     Altersvorsorge Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet gewährt wird. Im Unterschied zum alten Recht ist für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann. Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Der Altersvorsorge-Sparer erhält zu einem Altersvorsorgevertrag, der die Kriterien der Zertifizierung erfüllt, folgende Grundzulage seit 2008: 154 EUR. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge, wenn beide eigene Beiträge entrichten bzw. wenn ein Ehepartner, der selbst nicht zum geförderten Personenkreis gehört, einen eigenen Altersvorsorge Vertrag unterhält. Mit dem Wirksamwerden der Arbeitsmarktreform Hartz IV zum 1.1.2005 haben sich auch einige der Regeln zur Anrechnung verwertbaren Vermögens verändert, zu dem auch die Guthaben in bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen gehören. Eigenverantwortlich, teilweise aber auch mit staatlicher Unterstützung, ist dies über die zweite und dritte Schicht der «Altersvorsorge» möglich. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner werden akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente kaum noch steigen wird. Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die jüngeren schon heute zu zusätzlichen Belastungen führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin angestrebt.

  • 3

    Altersvorsorge

     Altersvorsorge Der Arbeitgeber verspricht damit die gesetzliche Rente im Ergebnis auf 70 bzw. 75 Prozent aufzufüllen, unabhängig davon, wie hoch die gesetzliche Rente im Einzelfall ausfällt. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine ganz erhebliche Versorgungsverpflichtung mit fast unkalkulierbaren Risiken, denn das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wurde und wird ständig reduziert. Die bedarfsorientierte Ausrichtung eines solchen Gesamtversorgungssystems birgt somit erhebliche Risiken für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer ist sie natürlich sehr attraktiv, da sie die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt bezogenen Einkommen vor dem Ruhestand und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt. Dabei kann die Altersvorsorge auf die nach einem bestimmten Leistungsschema zu berechnende Betriebsrente angerechnet werden, oder aber die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente wird auf einen bestimmten Prozentsatz limitiert, z. B. 70 oder 75 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehaltes. Für über vier Prozent der BBMG hinausgehende, nach dem 1.1.2002 erteilte Entgeltumwandlungszusagen setzt der gesetzliche Insolvenzschutz erst zwei Jahre nach Zusageerteilung ein (gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 erster Halbsatz BetrAVG). Die Höhe der geschützten unverfallbaren Anwartschaft bemisst sich nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters auch nicht mehr ratierlich. Entscheidend ist vielmehr der bis zum Ausscheiden erreichte Anwartschaftsbarwert gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG in Verbindung mit § 2 Abs. 5a BetrAVG.

  • 4

    Tipps und Infos für die Altersvorsorge

     Altersvorsorge Nach wie vor ist aber festzuhalten, dass in den alten Bundesländern nur etwa jeder Zweite und in den neuen Bundesländern sogar nur jeder Dritte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Zusatzversorgung erhält. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist in Deutschland von 38 auf 46 Prozent, in den alten Bundesländern von 42 auf 48 Prozent, in den neuen Bundesländern von 19 auf 32 Prozent angestiegen. Rund 15,7 Mio. aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen über eine Betriebsrentenanwartschaft. Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten, es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische Einschränkungen für die Altersvorsorge zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Unterschiedliche Beschäftigungsgrade und -intensitäten während eines Arbeitsverhältnisses führen bei ausschließlich am Endgehalt oder ausschließlich an der Dienstzeit orientierten Versorgungskonzeptionen durchaus zu Ungerechtigkeiten. Dementsprechend werden Teilzeitbeschäftigung bzw. wechselnde unterschiedliche Arbeitszeiten entsprechend ihren tatsächlichen Anteilen an der individuellen Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters bewertet und ein individueller Beschäftigungsgrad über die gesamte Dienstzeit ermittelt.

  • 5

    Mehr zum Thema Altersvorsorge

     Altersvorsorge Basis-Rente (Rürup-Rente) heißt die seit 2005 am Markt angebotene, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie richtet sich primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung prüft die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p.a. ein beachtlicher Steuervorteil. Bei einer Kapitalleistung wird der Sozialversicherungsbeitrag als 1/120-tel der Kapitalleistung längstens für 120 Monate zahlbar festgelegt. Die Beitragspflicht entsteht allerdings nur, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge insgesamt über 1/20-tel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegen (§ 226 SGB V). Auch wenn eine durch einen Versicherungsvergleich Direktversicherung als Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, sind die fälligen Leistungen sozialversicherungspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn bereits die Beitragszahlungen sozialversicherungspflichtig waren. Würde er die 20.000 EUR in eine private Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-Rentenversicherung weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des sogenannten Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Altersvorsorge mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.

  • 6

    Allgemeines rund um die Altersvorsorge

     Altersvorsorge Ein Investment-Sparplan - beispielsweise mit der Zielsetzung private Altersvorsorge - ist eine sehr langfristige Geldanlage. Oft fließen 20 oder noch mehr Jahre Einzahlungen auf diesen Vertrag. In dieser Zeit kann sich viel ändern. Zu den wichtigsten Faktoren gehört das Alter des Anlegers. Ein nicht zwangsläufig, aber doch recht häufig anzutreffender Fall ist ferner: Ein lange Zeit recht erfolgreich gemanagter Fonds rutscht plötzlich in der Performance dramatisch nach unten, wodurch Umschichtungen im Fondsvermögen erforderlich werden können. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass eine aus Arbeitgebersicht nicht kalkulierbare und nicht steuerbare Gehaltssteigerung im Tariflohnbereich durch eine automatische Indexierung der Versorgungsanwartschaft erfolgt. Beim Durchschnittsgehaltsplan richtet sich die Altersvorsorge nach einem ggf. nach Dienstjahren gestaffelten, bestimmten Prozentsatz des durchschnittlich während einer bestimmten Periode, z. B. der letzten fünf oder zehn Jahre oder der gesamten Dienstzeit, bezogenen Gehaltsniveaus. Auch hier ist das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei zumeist um fondsgebundene Konstruktionen. Gerade bei Riester-Produkten gibt es aber auch klassische Renten-Policen, bei denen dieses Thema mit Berücksichtigung finden kann. Wichtig hierbei: Anhand der Wertentwicklung der Fonds in der Vergangenheit können dem Anleger relativ transparent und klar die Vorteile und Risiken der Einbeziehung eines derartigen Fonds dargelegt werden, sofern die Altersvorsorge nicht völlig zusammenbricht.

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