Berufsunfähigkeitsversicherung
Schützen Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor finanziellen Problemen bei plötzlich auftretenden Erkrankungen.
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Gute Berufsunfähigkeitsversicherung
Was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt mit zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie finanziell gegen eine plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit absichert.
Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn zum Beispiel durch Krankheiten, Körperverletzung, sowie in geringem Umfang auch Unfälle eine weitere Ausübung der
beruflichen Tätigkeit dauerhaft, oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen unmöglich machen.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung geeignet
Generell lohnt es sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden, der sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit (Dienstunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) absichern will.
wie zum Beispiel folgende Berufsgruppen,
Handwerklich körperlich tätigen (Dachdecker, Maler, Maurer, Strassenbauer, Schreiner, Gärtner usw.),
akedmisch Berufstätige (Lehrer, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Ingeneure, Architekten, usw.),
Kaufmännische (Büro) Tätige (Beamte, Angestellte usw.),
Berufs- und Freizeitsportler (Skispringer, Boxer, Rennfahrer, Fallschirmspringer usw).
Beitragshöhe für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel folgende,
Ihrem Eintrittsalter (je jünger das Eintrittsalter, destso geringer die Beiträge),
Ihrem Geschlecht,
den von Ihnen gewünschten Leistungen,
der von Ihnen zugehörigen Risikogruppe (berufliche Risiken)
der Höhe der von Ihnen gewünschten BU Rente,
der Versicherungs- und Leistungsdauer,
und noch einige andere.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK,
der Ammerländer, der Universa, der Techniker (TK), der Degenia, der Hannoversche Versicherung, und vielen weiteren
Versicherungsgesellschaften Angebote erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Berufsunfähigkeitsversicherung durch unseren
Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
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Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt
insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage. Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75
Prozent oder 66? Prozent voll und bei einer BU von mindestens 25 Prozent oder 33? Prozent entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25
Prozent oder 33? Prozent besteht kein Leistungsanspruch.
Die Beantragung einer bedarfsgerechten
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von
der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere
ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus
der Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, aufzubringen.
Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen
die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des
Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis
ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.
Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU-Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die
hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine
Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob
und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Versicherungen möglich ist.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der
Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann. Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch
sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings wird die Gute Berufsunfähigkeitsversicherung auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei
denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Manche Lebensversicherer verweisen bei Eintritt der BU ab dem 55. Lebensjahr nur noch auf einen bereits ausgeübten, finanziell der bisherigen Lebensstellung
entsprechenden Beruf oder nach erfolgter zumutbarer Umorganisation des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei usw. Liegt der BU-Grad bei 75 Prozent oder höher,
so verzichten einige Versicherer grundsätzlich auf die abstrakte Verweisungsmöglichkeit. Bei Akademikern Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines
Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt.
Maßstab ist dabei die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Berufstätigkeit. Die alleinige Berufsbezeichnung reicht für eine konkrete
Beurteilung nicht aus. Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss analysiert werden, um das individuelle Berufsbild zu ermitteln. Es kann bei der Prüfung der
Gute Berufsunfähigkeitsversicherung gem. § 2 der Bedingungen nicht von früheren Berufstätigkeiten und auch nicht von den im Versicherungsantrag angegebenen Berufstätigkeiten ausgegangen
werden, sondern davon, welche Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde.
Voraussetzungen sind u.a. die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren sowie dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
eingezahlt worden sind. Eine volle Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der
Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte zwar mindestens drei, aber nicht
mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres
Antrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheines erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung
besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht
unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
Anstelle eines
Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell
unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein. Besonderheiten ergeben sich bei Selbstständigen
daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und
bestimmte, nicht mehr ausführbare Tätigkeiten umverteilt werden können.
Selbständiger Bäckermeister mit einer