Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine durch den Arbeitgeber zu erbringende Vorsorgeleistung, die zum Beispiel zur Altersvorsorge dient.
Betriebliche Altersvorsorge vergleichen
Optimale Leistungen zum günstigsten Preis
Sparen Sie durch unseren Vergleich bares Geld
Betriebliche Altersvorsorge Preisvergleiche
Was genau ist eine Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge sind Leistungen die vom Arbeitgeber für die Absicherung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dient und zählt als
Bestandteil eines 3 Schichten Vorosrgeplan, der neben der Riester Rente, zur staatlich geförderten, kpaitalgedeckten Zusatzvorsorge zählt.
Neben Arbeitnehmern gilt die Betriebliche Altersvorsorge auch für Gesellschafter einer GmbH, Vorstandsmitgliedern einer AG und Handelsvertretern.
Welche Leistungen erbringt die Betriebliche Altersvorsorge
Folgende Leistungen werden durch die Betriebliche Altersvorsorge erbracht. Diese sollen überwiegend einem Arbeitnehmer als
Altersversorgung,
Invaliditätsversorgung, oder
Hinterbliebenenversorgung
dienen und werden von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt, unabhängig davon, wer sie aus wessen Einkommen und Einnahmen
finanziert.
Arten und Formen für die Betriebliche Altersvorsorge
Für die Betriebliche Altersvorsorge gibt es zur Zeit 5 Arten der Durchführung:
Pensionszusage/Direktzusage
Direktversicherung
Unterstützungskasse bzw. rückgedeckte Unterstützungskasse
Pensionskasse
Pensionsfonds
Die vorgenannten Formen unterscheiden sich danach, wer Träger der Versorgung ist. Weitere Unterschiede ergeben sich aus den Rechtsgrundlagen, der
Finanzierung und auch der steuerlichen Behandlung beim Unternehmen, beim Arbeitnehmer und beim Trägerunternehmen.
Finanzierungsformen für die Betriebliche Altersvorsorge
Für die aufzubringenden Mittel der Rentenleistung kann man zwischen 3 Finanzierungsformen unterscheiden.
das Umlageverfahren, (Beim Umlageverfahren werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt.)
das Kapitaldeckungsverfahren, (Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des
Versorgungsfalles vorgenommen.)
das Anwartschaftsdeckungsverfahren, (Beim Anwartschaftsdeckungsverfahren erfolgt eine planmäßige Vorausfinanzierung während der
Anwartschaftszeit des Berechtigten.)
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Betriebliche Altersvorsorge durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.
Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Private Krankenversicherung
Zur Altersvorsorge dienende Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen).
Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung)
oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen
nicht mehr als Altersvorsorgeprodukte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen.
Nach über zweijährigen Verhandlungen der Koalition wurde das Wohneigentum im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes in die staatlich geförderte Altersvorsorge
integriert. Die letzte Hürde wurde am 4.7.2008 durch die Bundesratszustimmung genommen. Dieser Beitrag gibt Ihnen stichwortartig einen Überblick über die
wichtigsten Punkte der neuen Wohn-Riester-Förderung. Im Gegenzug zum Wegfall der Eigenheimzulage wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 verankert, das
selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte
Eine Gesamtversorgung von 75 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus allen drei Schichten wird als erstrebenswertes und bedarfsgerechtes
Versorgungsziel angesehen. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von maximal 65 bis 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor Rentenbeginn zuletzt bezogenen
Bruttoeinkünfte lagen.
Bedingt durch den Systemwechsel musste auch die Betriebliche Altersvorsorge Veränderungen erfahren, so z. B. das Entfallen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bei
Direktversicherungen. Für Neuverträge wird seit 1.1.2005 wie bei den anderen Durchführungswegen auch der § 3 Nr. 63 EStG angewendet, der die steuerfreie
Beitragsleistung aus dem Bruttoeinkommen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) West der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht. Dadurch ist
ein Stück Steuerharmonisierung erreicht worden.
Mit der Einführung der Beitragszusage mit Mindestleistung hat der Gesetzgeber auf die Forderung der Unternehmen zumindest teilweise reagiert, dass auch
solche Zusagen als bAV anerkannt werden sollen, bei denen lediglich die Zahlung eines bestimmten Arbeitgeberbeitrages zugesagt wird und der Arbeitnehmer
das Anlagerisiko vollständig selbst trägt. Festgelegt wurde, dass eine bAV auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge in einen
Pensionsfonds, in eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung zu zahlen.
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens an einen Pensionsfonds zahlt.
Unterstellt man eine Beitragsleistung bis zum 65. Lebensjahr, so ergibt sich eine Einzahlung über 25 Jahre in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Unter Abzug der
Beitragsanteile für biometrische Risiken, zum Beispiel 1.000 EUR, verbleibt als Mindestversorgungskapital der Differenzbetrag in Höhe von 14.000 EUR. Dies
ist auch der Mindestanspruch, den der Arbeitgeber für eine Betriebliche Altersvorsorge Preisvergleiche zu erfüllen hat. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, so ist gemäß bei Eintritt des Versorgungsfalles
ein Mindestkapital in Höhe der bis zum Ausscheiden zugesagten Beiträge vom Arbeitgeber zu gewähren.
Der Arbeitgeber hat keine Ausfallgarantien in Bezug auf die gesetzliche Rente zu übernehmen und kann, da die Zusage an das Gehalt des Versorgungsberechtigten
gekoppelt wird, inflationsbedingte Auszehrungen der Versorgungsanwartschaften vermeiden. Bei diesen gehaltsabhängigen Versorgungskonzepten ist das
rentenfähige Gehalt zu berücksichtigen, bestehend aus Grundgehalt zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber ohne Gratifikationen, Tantiemen, Zuschüsse,
Sachbezüge und ähnliche Vergütungsbestandteile.
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der bAV verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Rentner ab Geburtsjahrgang 1964 beispielsweise trifft dieser Abzug von 7,2 Prozent sogar schon bei Rentenbezug mit Alter 65 - dank der Anhebung des
Rentenalters auf 67. Betriebliche Altersvorsorge Preisvergleiche ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen
künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Trotz sog. Riester-Förderung bleibt eine Versorgungslücke bestehen, weil die Riester-Rente in den
meisten Fällen nur ein weiteres Absinken der gesetzlichen Rentenhöhe verhindert.
Als Gründe für die Nichteinführung der bAV nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten.
70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage
durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der bAV kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere
bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte
kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält
deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht
die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein
Die Lebens- und Rentenversicherung hat gerade in Deutschland einen hohen Stellenwert für die Altersvorsorge. Die klassische Variante ist bei sicherheitsorientierten
Anlegern beliebt, doch das drückt auf die Rendite. Denn der Gesetzgeber hat im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt, dass maximal 35 Prozent des
angelegten Kapitals in Aktien investiert werden dürfen. Das gewährleistet eine relativ gleichmäßige Entwicklung des Wertes einer Police, aber es wird
mitunter auch Renditepotenzial nicht voll ausgeschöpft.
Vor allem viele Frauen haben deshalb keine angemessene Vorsorge für das Alter, Krankheit und Pflegefall. Der Eintritt in den Ruhestand ist ein geeigneter
Zeitpunkt, das Vorsorgekonzept für eine