Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine durch den Arbeitgeber zu erbringende Vorsorgeleistung, die zum Beispiel zur Altersvorsorge dient.
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Günstigste Betriebliche Altersvorsorge
Was genau ist eine Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge sind Leistungen die vom Arbeitgeber für die Absicherung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dient und zählt als
Bestandteil eines 3 Schichten Vorosrgeplan, der neben der Riester Rente, zur staatlich geförderten, kpaitalgedeckten Zusatzvorsorge zählt.
Neben Arbeitnehmern gilt die Betriebliche Altersvorsorge auch für Gesellschafter einer GmbH, Vorstandsmitgliedern einer AG und Handelsvertretern.
Welche Leistungen erbringt die Betriebliche Altersvorsorge
Folgende Leistungen werden durch die Betriebliche Altersvorsorge erbracht. Diese sollen überwiegend einem Arbeitnehmer als
Altersversorgung,
Invaliditätsversorgung, oder
Hinterbliebenenversorgung
dienen und werden von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt, unabhängig davon, wer sie aus wessen Einkommen und Einnahmen
finanziert.
Arten und Formen für die Betriebliche Altersvorsorge
Für die Betriebliche Altersvorsorge gibt es zur Zeit 5 Arten der Durchführung:
Pensionszusage/Direktzusage
Direktversicherung
Unterstützungskasse bzw. rückgedeckte Unterstützungskasse
Pensionskasse
Pensionsfonds
Die vorgenannten Formen unterscheiden sich danach, wer Träger der Versorgung ist. Weitere Unterschiede ergeben sich aus den Rechtsgrundlagen, der
Finanzierung und auch der steuerlichen Behandlung beim Unternehmen, beim Arbeitnehmer und beim Trägerunternehmen.
Finanzierungsformen für die Betriebliche Altersvorsorge
Für die aufzubringenden Mittel der Rentenleistung kann man zwischen 3 Finanzierungsformen unterscheiden.
das Umlageverfahren, (Beim Umlageverfahren werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt.)
das Kapitaldeckungsverfahren, (Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des
Versorgungsfalles vorgenommen.)
das Anwartschaftsdeckungsverfahren, (Beim Anwartschaftsdeckungsverfahren erfolgt eine planmäßige Vorausfinanzierung während der
Anwartschaftszeit des Berechtigten.)
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Private Krankenversicherung
Der Gestaltung von Lebensversicherungen sollte eine genaue Analyse des Verwendungszwecks vorausgehen, da ein Nachteil die Langfristigkeit ist, die sich in
Nachteilen bei vorzeitiger Auflösung äußert. Es gibt zunehmend Möglichkeiten der Flexibilisierung, wie z.B. die Abrufoption, um die Versorgung der
langfristig kaum übersehbaren Veränderung von Lebensumständen leichter anpassen zu können. Beachten muss man auch die steuerliche Behandlung, denn Fehler
bei der Gestaltung können empfindliche Steuernachteile nach sich ziehen.
Mit fast all diesen Problemen wird ein Anleger, der sich für einen Investmentfonds-Sparplan bei einer Fondsgesellschaft oder Bank entscheidet, meist allein
gelassen. Gerade Bankberater kommen immer noch viel zu selten auf die Idee, Kunden bei der
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als bAV verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die Betriebliche Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Eigenverantwortlich, teilweise aber auch mit staatlicher Unterstützung, ist dies über die zweite und dritte Schicht der «Altersvorsorge» möglich. Die
heutigen Rentnerinnen und Rentner werden akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente kaum noch steigen wird. Auch sie leben länger als jede Generation zuvor,
was für die jüngeren schon heute zu zusätzlichen Belastungen führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das
67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin angestrebt.
Einem tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber stets ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Laut Tarifvertrag wäre der
Arbeitgeber nur zur Zahlung eines halben Monatsgehaltes verpflichtet. Die zweite Hälfte des Weihnachtsgeldes ist damit eine übertarifliche Leistung. Der
Arbeitnehmer kann diese umwandeln, selbst wenn der Tarifvertrag grundsätzlich keine Entgeltumwandlung zulassen sollte. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber
tarifgebunden, und besteht kein umwandelbares übertarifliches Entgelt zur Verfügung.
Besonders interessant dürfte die Anlagealternative der Fondsanlage über Banken und Sparkassen sein, die bei angeschlossenen Fondsgesellschaften in
zertifizierte Fondsprodukte investieren. Beim Umlageverfahren auf die Günstigste Betriebliche Altersvorsorge werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des Versorgungsfalles
grundsätzlich eine Vorausfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen vorgenommen.
Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen,
erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der bAV, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt
des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu
Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.
Der gewohnte Lebensstandard im Alter kann weder heute und noch weniger zukünftig ausschließlich über die gesetzliche Rente aufrechterhalten werden. Vielmehr
muss eine Aufstockung und Ergänzung durch betriebliche und private Vorsorge erfolgen, die vorhandenen Vermögenswerte sinnvoll in Alterseinkommen umgewandelt
werden. Derzeit ist das durchschnittliche Geldvermögen der Älteren deutlich höher als bei Jüngeren; ein Rentnerhaushalt besitzt im Durchschnitt ein
Nettogeldvermögen in Höhe von ca. 44.000 EUR sowie ein Haus- und Grundvermögen von rund 170.000 EUR.
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt-Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Günstigste Betriebliche Altersvorsorge gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
So schätzt das Statistische Bundesamt in seiner 11. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, dass es im Jahr 2050 bei konservativen Annahmen rund sieben
Millionen oder 44 Prozent mehr Bürger im Alter ab 65 Jahre geben wird. Dagegen steht ein Rückgang der für Versicherer in der Vergangenheit besonders gern
umworbenen Zielgruppe der jungen Berufseinsteiger, Hausstands- und Familiengründer im Alter zwischen 20 und 30 um drei Millionen oder fast ein Drittel ins
Haus. Der Gesamtanteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird um rund 30 Prozent schrumpfen.
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Als Gesamtbeitrag für 2009 sind 4 Prozent von 40.000 EUR = 1.600 EUR anzusetzen. Abgezogen werden die eigene Grundzulage, die für seine Frau und die drei
Kinder (154 + 154 + 185 + 185 + 185 = 863 EUR), so dass 1.600 EUR minus 863 EUR = 737 EUR als Eigenbeitrag zu leisten sind. Hierfür erhält er die volle
Zulage von 863 EUR. Die Ehefrau sollte einen eigenen Riester
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Renten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Hierzu zählt insbesondere die weitere Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus sowie eine stärkere Rechtssicherheit sowohl für
Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Auch das Recht des Arbeitnehmers auf Übernahme des alten