Fondsgebundene Lebensversicherung
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Optimale Fondsgebundene Lebensversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles
und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die Fondsgebundene Rentenversicherung. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird,
unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu
höheren Renditen führen.
Leistungsübersicht Fondsgebundene Lebensversicherung
Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen im Erlebensfall und den Leistungen im Todesfall unterschieden werden. Bei einer Fondsgebundene Lebensversicherung steht die
Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses.
Leistungen im Erlebensfall (Auszahlung des Kapitalanteils wahlweise als Rentenleistung und Kapitalabfindung)
Leistungen im Todesfall (Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die Hauptversicherung gezahlten
Beiträge unabhängig von der Höhe des Anteilsguthabens zurückerstattet.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich
Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Lebensversicherung
Manch eine Fondsgebundene Lebensversicherung sind mit einer Rentengarantie ausgestattet. Dadurch wird festgelegt, wie hoch die garantierte Grundrente sein wird. Der größere Spielraum
in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Berechnungen zeigen, dass bei einem Alter von 65 Jahren und einem Rechnungszins von 3,25 Prozent,
wie derzeit in den Tarifen vorgesehen, bei einer Erhöhung der Lebenserwartung um fünf Jahre der notwendige Zins bei 4,17 Prozent liegt.
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Private Krankenversicherung
Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne
VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr
an die Überschussbeteiligung angleicht.
Die Anlage in eine
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung, Beitragsfreistellung bzw. Switchen muss der Kunde dagegen mit zusätzlichen Abschlägen rechnen, da die Fondsgebundene Lebensversicherung Anlage der
Sparprämien ausschließlich auf das Versicherungsende ausgerichtet ist. Man spricht dann von notwendigen Marktwertanpassungen, weil die zugrunde liegenden
Wertpapiere zum jeweiligen Marktwert veräußert werden müssen. Dies geschieht in Form einer Reduzierung der Rücknahmepreise, findet jedoch generell nur dann
Anwendung während des Anlagezeitraumes besteht.
Erlebt die versicherte Person bzw. (bei Verbundenen Leben) erleben die versicherten Personen das Ende der Versicherungsdauer, so wird der Geldwert des
Anteilsguthabens ausgezahlt, errechnet mit dem Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor Vertragsablauf. Da die Entwicklung dieses Anteilguthabens generell
nicht vorhersehbar ist und damit unsicher bleibt, wird keine garantierte Erlebensfallleistung erklärt. Anstelle des Geldwertes können auf Antrag auch die
Fondsanteile übertragen werden.
Mitunter erlauben manche Gesellschaften wie zum Beispiel Skandia, dass Anleger mehrmals im Jahr gebührenfrei zwischen verschiedenen Fonds hin und her
switchen dürfen. Denn dies ermöglicht es, gerade in stürmischen Zeiten an den Finanzmärkten die Struktur der Vermögensanlage jederzeit möglichst optimal den
jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Denn die Fondsgebundene Lebensversicherung gibt es im Gegensatz zu klassischen keine Garantieverzinsung. Diese beträgt bei klassischen
Verträgen 2,25 Prozent.
Deshalb sollte die Wahl der Fondsgebundene Lebensversicherung als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme im Bewusstsein und unter Abwägung höherer Renditechancen bei gleichzeitig höherer
Verlustgefahr und höherem Risiko erfolgen. Die Optimale Fondsgebundene Lebensversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternativen zur normalen Kapitalversicherung betrachtet
und erzielen i. d. R. tatsächlich höhere Renditen. Relativiert man diese um die zum Teil höheren Kosten, so bleibt ein relevanter Vorteil einer Fondsgebundene Lebensversicherung nur
bei einem kostengünstigen Anbieter mit geglückter Fondsauswahl und hohen Erträgen erhalten.
Als Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante die Nase
vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit des Vertrages unangetastet bleiben. Da das Kapital
ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des Versicherungsmantels jederzeit
Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden.
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Die Beiträge zu Ihrer «Lebensversicherung» können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag
(Einmalbeitrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei
Einmalbeitrags- und Jahreszahlungen ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes
Jahr.
Der VN kann auch die Umwandlung seiner Fondspolice in eine klassische Kapital- oder Rentenversicherung mit gleichbleibenden Leistungen und Dauern verlangen.
Die Versicherungssumme oder Jahresrente wird anhand des Geldwertes des Anteilguthabens auf Basis der dann geltenden Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Optimale Fondsgebundene Lebensversicherung zum Vertragsende in eine Rentenleistung umzuwandeln. Bei einer FRV kann zum Vertragsende ein Kapitalwahlrecht
ausgeübt werden, dass unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur Auszahlung einer Kapitalsumme führt.
Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem dort genannten Termin verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu
werden. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitragsfreie Versicherung mit
herabgesetzter Todesfallleistung weitergeführt, wobei ein als angemessen angesehener Abzug vom Deckungskapital in Höhe von … erfolgt. Erreicht die bis dahin
gezahlte Beitragssumme den Mindestbetrag.
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die
Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. Ein bei Antragsstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht
berührt.
Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60 Prozent der für die
Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge. Beitragsteile einer integrierten BUZ
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt. Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die
Hauptversicherung gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Auch wird der Versicherungsvertrag in seiner Grundkonstruktion hierdurch nicht tangiert. Ein Policendarlehen ist bezüglich seines Wertes abhängig von der
Anzahl der Anteile, deren aktueller Wert die Auszahlungshöhe bestimmt. Tilgt der VN, so wird der Euro-Betrag wiederum von der Anzahl der in Frage kommenden
Anteile und dem dann maßgeblichen Kurs bestimmt. Falls der Kurs trotz erfolgtem
Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der Fondsanteile in der
Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten Anleger jederzeit transparent und überprüfbar.
Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der Fondsgebundene Lebensversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B.
festverzinsliche Wertpapiere - abgestellt werden.
Für Ihren