Fondsgebundene Lebensversicherung
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Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles
und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die Fondsgebundene Rentenversicherung. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird,
unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu
höheren Renditen führen.
Leistungsübersicht Fondsgebundene Lebensversicherung
Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen im Erlebensfall und den Leistungen im Todesfall unterschieden werden. Bei einer Fondsgebundene Lebensversicherung steht die
Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses.
Leistungen im Erlebensfall (Auszahlung des Kapitalanteils wahlweise als Rentenleistung und Kapitalabfindung)
Leistungen im Todesfall (Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die Hauptversicherung gezahlten
Beiträge unabhängig von der Höhe des Anteilsguthabens zurückerstattet.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich
Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Lebensversicherung
Manch eine Fondsgebundene Lebensversicherung sind mit einer Rentengarantie ausgestattet. Dadurch wird festgelegt, wie hoch die garantierte Grundrente sein wird. Der größere Spielraum
in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Berechnungen zeigen, dass bei einem Alter von 65 Jahren und einem Rechnungszins von 3,25 Prozent,
wie derzeit in den Tarifen vorgesehen, bei einer Erhöhung der Lebenserwartung um fünf Jahre der notwendige Zins bei 4,17 Prozent liegt.
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der SKANDIA, der VERITAS, der ATLANTICLUX, der AXA LEBEN, die MLP, der Colonia,
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der Agrippina, der NÜRNBERGER, der Degenia, WWK, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Fondsgebundene Lebensversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
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Private Krankenversicherung
Bei der FLV erfolgt die Anlage der Sparbeiträge gemäß § 54b VAG in Anteilen an einem Investmentfonds, hierbei wahlweise in Publikumsfonds wie Aktienfonds,
Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds oder einem so genannten Managed-Fonds, also einem Fonds, der wiederum andere Fonds finanziert und in diese
investiert, weil letztere von einem Fondsmanagement betreut werden, oder Sonderkonstruktionen wie Regionalfonds, Ethikfonds oder Ökologiefonds, Dachfonds,
Interne Fonds.
Die Weiterentwicklung der Produkte führte zur Auswahlmöglichkeit aus mehreren Fonds, der Festlegung der Anteilsmischungsverhältnisse durch den Kunden selbst
(Mixen oder Splitting genannt), dem Wechsel des Fonds-Mix durch Switchen, zur gemanagten Police durch Vermögensverwalter, zu der FLV mit garantierter
Mindestverzinsung und Beitragsrückgarantie, für die
Ablaufoption, Auslaufphase oder Ablaufphase sind Vertragsmöglichkeiten, die bereits bei Vertragsabschluss integriert werden können. Dabei wird die
Versicherung auf das Alter abgeschlossen, an dem die Erlebensfallleistung spätestens fällig wird. Während der Ablaufphase besteht jährlich zur
Hauptfälligkeit die Möglichkeit, die Versicherungsleistung abzurufen. Wird diese vorzeitige Abrufmöglichkeit nicht genutzt, so wird die Versicherungsleistung
zum Ende der Ablaufphase fällig.
Bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall wird keine Marktwertanpassung durchgeführt. Anbieter eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit höherer Garantieleistung bzw. garantierter
Mindestverzinsung sind Aegon, Atlanticlux (FWU), Fortuna und Standard Life. Hinter dem Namen Market-Timing verbirgt sich die rechtzeitige Umschichtung
zwischen verschiedenen Anlageformen zur Dämpfung größerer Schwankungen bei der Vermögensbildung. Es kann damit unter Ausnutzung der volkswirtschaftlichen
Konjunkturzyklen in unterschiedliche Anlageklassen umgeschaltet werden.
Die Beiträge können als laufende gleichbleibende Beiträge, bei einigen Versicherern als variable Beiträge sowie als Einmalbeitrag in ein Depot gezahlt
werden. Das Guthaben in einem Beitragsdepot wird marktgerecht verzinst und daraus in mindestens fünf Jahresraten abgebucht. Ein Beitragsdepot kann dann
nachteilig sein, wenn zu den innerhalb der fünf Jahre wenigen Terminen für einen Anteilskauf der Kauf bei einer ungünstigen Aktienmarktsituation zu relativ
hohen Einstiegskursen erfolgen muss.
Während klassische Policen gegenwärtig allenfalls noch Ablaufrenditen von im Schnitt 4,5 Prozent einbringen, besteht mit «fondsgebundene»n Varianten, die
die meiste Zeit vorwiegend aktienbasiert investiert haben, die Chance, eine um 2,0 bis 2,5 Prozentpunkte höhere Rendite einzufahren, sofern alles einigermaßen
gut läuft. Aus diesem Grunde kommen solche Policen eigentlich nur für risikobereite Anleger infrage. Fondspolicen haben in Deutschland so gut wie alle
Lebensversicherungsgesellschaften im Angebot.
Eine andere Variante ist, dass er sich wie bei der professionellen fondsbasierten Vermögensverwaltung für eine bestimmte Art der von der Versicherung
angebotenen gemanagten Vermögensverwaltung entscheidet. Sie ist dann normalerweise mit einem Ablaufmanagement gekoppelt. Das bedeutet, dass eine zunächst
recht stark aktienbasierte Vermögensanlage zum Ende der Laufzeit sukzessive in weniger schwankungsanfällige Anlageformen wie Preisvergleiche Fondsgebundene Lebensversicherung und Geldmarktfonds
umgeschichtet wird.
Als Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante die Nase
vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit des Vertrages unangetastet bleiben. Da das Kapital
ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des Versicherungsmantels jederzeit
Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden.
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich
anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzureichen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltene Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches
oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Zur Klärung
unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen.
Der VN kann auch die Umwandlung seiner Fondspolice in eine klassische Kapital- oder Rentenversicherung mit gleichbleibenden Leistungen und Dauern verlangen.
Die Versicherungssumme oder Jahresrente wird anhand des Geldwertes des Anteilguthabens auf Basis der dann geltenden Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Preisvergleiche Fondsgebundene Lebensversicherung zum Vertragsende in eine Rentenleistung umzuwandeln. Bei einer FRV kann zum Vertragsende ein Kapitalwahlrecht
ausgeübt werden, dass unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur Auszahlung einer Kapitalsumme führt.
Überschüsse entstehen, wenn Sterblichkeit und Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation angenommen. An diesen Überschüssen werden die
Versicherungsnehmer nach der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Fondsgebundene Lebensversicherung angemessen beteiligt. Die verschiedenen Versicherungsarten
tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammengefasst. Gewinngruppen bilden wir, beispielsweise,
um das versicherte Risiko wie das Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisiko zu berücksichtigen.
Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon die Leistung des Deckungskapitals nach Absatz 6 bzw. 7
in Anteileinheiten des Anlagestocks verlangen. Zur Ausübung dieses Wahlrechts werden wir Sie unverzüglich auffordern und Ihnen eine angemessene Frist zur
Ausübung des Wahlrechts einräumen. Geht uns innerhalb dieser Frist kein entsprechender Antrag zu, leisten wir in Geld. Darüber hinaus beteiligen wir Sie und
an den Überschüssen, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt werden.
Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60 Prozent der für die
Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge. Beitragsteile einer integrierten BUZ
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt. Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die
Hauptversicherung gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Bei einem
Die Renditechancen für eine Fondsgebundene Lebensversicherung dürften höher sein als bei einer üblichen Kapital- oder Rentenversicherung. Es sollte allerdings unbedingt berücksichtigt
werden, dass die Höhe der Ablaufleistung bei der Fondsgebundene Lebensversicherung völlig ungewiss ist, denn sie hängt direkt von der aktuellen Börsenlage sowie vom ausgewählten
Versicherer, von seinem Portfolio-Management, von der Fondspalette, den gewählten Fonds und von dem Branchen-Know-how der Analysten ab. Neuere Angebote in
Form der Fondsgebundene Lebensversicherung scheinen hier besser geeignet zu sein.
Sobald wir Ihre