Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird für Sparer und Anleger in Deutschland wegen der höheren Rendite als vergleichbare Anlageprodukte immer beliebter.
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Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie
Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten
(Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz
auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder
Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben
zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben
abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige
gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und
erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der SKANDIA, der VERITAS, der ATLANTICLUX, der AXA LEBEN, die MLP, der Colonia,
der A + M, der R und V, der Provinizial Münster, der LVM, der Nordstern, der Deutscher Herold,
der Agrippina, der NÜRNBERGER, der Degenia, WWK, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Fondsgebundene Rentenversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Vergleich Kosten
Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Fondsgebundene Rentenversicherung durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
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Private Krankenversicherung
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den
Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere
Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Stichtag berechneten Deckungskapitals.
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung
Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Die Absätze 1 bis 4 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung
oder bei einer Wiederherstellung der
Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne
VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr
an die Überschussbeteiligung angleicht.
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt, Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des
Einlösungsbeitrags bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind. Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht
Versicherungsschutz durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung nur, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit begangen worden ist.
Deshalb ist die Bezugsbasis des Beteiligungssatzes wichtig. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nur bei der Betrachtung identischer Einflussfaktoren möglich.
Diese sind, identische Kapitalmarktsituation, identischer Anlagezeitpunkt, Zeitpunkt der Tranchenauflage, Niveau des Index bei der Zeichnung, Indexart,
Beitragszahlungsweise, Vertragsdauer, Vertragsform, regelmäßige Gewinnsicherung, Stichtag der Gewinnsicherung, Höhe der garantierten Leistungen,
Mindestverzinsung, Wiederanlage der Gewinne.
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Kürzere Vertragsdauern sind i. d. R. zu empfehlen. Eine Betrachtung der Kostensätze zeigt, dass bei Langläufern höhere Kosten eingerechnet sind und die
Kosten für die Übernahme des Todesfallrisikos die Rendite senken. Der VN kann aus einer Fondsgebundene Rentenversicherung Anbieter auch Vorauszahlungen entnehmen. Dies geschieht zumeist in Form
von Policendarlehen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl von Anteileinheiten vorhanden ist, damit sich deren Verkauf auch rentiert.
Zinsen werden allgemein für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht verlangt.
Es kann, tarif- und versichererabhängig, eine Beitragsrückgewähr zuzüglich Überschussguthaben erfolgen oder ein bestimmter Prozentsatz des Fondsguthabens
gezahlt werden. Verstirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, so wird die Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ende der
Rentengarantiedauer gezahlt. Bei einer abgekürzten Rentenzahlung wird im Todesfall der versicherten Person während der Rentenzahldauer eine fallende
Todesfallleistung erbracht.
Die ersten fondsgebundenen Policen wurden in Großbritannien Anfang der 60er Jahre eingeführt. In der Vergangenheit haben in Deutschland zu Beginn der 70er
Jahre rund 13 Versicherer die Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Diese einfachen Produkte sahen nur eine Fondsanlagemöglichkeit vor. Der Fonds blieb über die gesamte
Vertragsdauer unverändert. Alternativen standen nicht zur Wahl. In der nächsten Produktgeneration wurde zwar ebenfalls nur ein Fonds angeboten, doch konnte
dieser bei Bedarf gegen einen anderen getauscht werden.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung Anbieter ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von
einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter
als die Fondsgebundene Rentenversicherung. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit
eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen Wertbestätigung sollten zumindest
u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein, Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme,
Zu zahlender Beitrag, Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Rentenleistung, Risikoprämienanteil,
Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.
Mitunter erlauben manche Gesellschaften wie zum Beispiel Skandia, dass Anleger mehrmals im Jahr gebührenfrei zwischen verschiedenen Fonds hin und her
switchen dürfen. Denn dies ermöglicht es, gerade in stürmischen Zeiten an den Finanzmärkten die Struktur der Vermögensanlage jederzeit möglichst optimal den
jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Denn die Fondsgebundene Rentenversicherung gibt es im Gegensatz zu klassischen keine Garantieverzinsung. Diese beträgt bei klassischen
Verträgen 2,25 Prozent.
Die Überschussbeteiligung ist bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung von geringerer Bedeutung. Da unmittelbar an den Kurssteigerungen der Anteilseinheiten partizipiert wird, bleibt
nur noch der Überschuss aus dem Risiko- und Kostenbereich zu verteilen bzw. der Überschuss im Rentenbezug aus der BUZ. Der Anlageerfolg ist im
Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt
haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des
Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich
die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll.
Die Weiterentwicklung der Produkte führte zur Auswahlmöglichkeit aus mehreren Fonds, der Festlegung der Anteilsmischungsverhältnisse durch den Kunden selbst
(Mixen oder Splitting genannt), dem Wechsel des Fonds-Mix durch Switchen, zur gemanagten Police durch Vermögensverwalter, zu der FLV mit garantierter
Mindestverzinsung und Beitragsrückgarantie, für die