Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird für Sparer und Anleger in Deutschland wegen der höheren Rendite als vergleichbare Anlageprodukte immer beliebter.
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Leistungen Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie
Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten
(Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz
auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder
Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben
zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben
abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige
gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und
erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der SKANDIA, der VERITAS, der ATLANTICLUX, der AXA LEBEN, die MLP, der Colonia,
der A + M, der R und V, der Provinizial Münster, der LVM, der Nordstern, der Deutscher Herold,
der Agrippina, der NÜRNBERGER, der Degenia, WWK, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Fondsgebundene Rentenversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Vergleich Kosten
Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Fondsgebundene Rentenversicherung durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.
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Private Krankenversicherung
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den
Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere
Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Stichtag berechneten Deckungskapitals.
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung
Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Die Absätze 1 bis 4 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung
oder bei einer Wiederherstellung der
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so wird die doppelte Versicherungsleistung aus der Unfall-Zusatzversicherung
gezahlt. Der Versicherungsschutz ist jedoch verglichen mit den günstigen Beitragssätzen in betrieblichen Gruppenunfallversicherungen relativ teuer und
wirtschaftlich selten sinnvoll. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die
Ursache einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60 Prozent der für die
Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge. Beitragsteile einer integrierten BUZ
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt. Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Rentenversicherung werden die bis dahin für die
Hauptversicherung gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind regelmäßig möglich. In
der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren
Fondswechsel werden dem VN Gebühren in Rechnung gestellt. Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton,
Lazard, Mercury, Threadneedle, Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a.
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Wenn wegen eines finanziellen Engpasses vorübergehend keine Beitragszahlung möglich ist, kann dies durch Ruhen der Beitragszahlung überbrückt werden. Solange
ein ausreichendes Fondsguthaben vorhanden ist, werden dann die für die Risiko- und Verwaltungskosten benötigten Beiträge aus dem Guthaben entnommen. Der VN
kann den Vertrag jederzeit kündigen oder beitragsfrei stellen. Auch Beitragsherabsetzungen sind jederzeit möglich. Leistungen Fondsgebundene Rentenversicherung gegen laufende Beiträge können auch
mit dem Recht auf automatische Anpassungen ausgestattet werden.
Die beitragsfreie Vertragsverlängerung auch Weiterführungsoption oder Verlängerungsoption genannt, schützt vor dem so genannten Ablaufrisiko und unnötigen
Verlusten zum Vertragsende. Damit ist bei niedriger und ungünstiger Kurssituation der Zwang beseitigt, ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt die
Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen; der VN kann vielleicht den nächsten Kursanstieg abwarten. Eine beitragsfreie Verlängerung ist i. d. R.
einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren möglich.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird immer häufiger von den Bundesbürgern nachgefragt. Der Marktanteil dieses Segments dürfte bei ca. 12 Prozent liegen und ein stetiger
Aufwärtstrend ist unverkennbar. Die Vielzahl von Produktinnovationen, der zwischenzeitliche Run in Aktien und Wertpapiere, der anhaltende Trend des
Börseneintritts von Unternehmen, länger anhaltende Niedrigzinsphasen, alles dies dürfte zur steigenden Nachfrage nach diesem Nischenprodukt geführt haben.
Aus diesen Gründen verdient diese Tarifform eine nähere Betrachtung.
In den Fonds werden die Sparbeiträge vieler Anleger und Kunden zusammengefasst. Anbieter dieser neuen Vertragsform sind AXA Colonia, Volksfürsorge,
Provinzial Düsseldorf und Münster. Die Leistungen Fondsgebundene Rentenversicherung in Zusammenhang mit Zusatzversicherungen in Form der Berufsunfähigkeits
Zusatzversicherung, Dread-Disease-Zusatzversicherung, Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherung, Verbundene Leben, Unfall Zusatzversicherung,
Pflegefallversicherung können bei vielen Fondspolicen integriert werden.
Dies ist erstmals bei einem Produkt der Skandia durch eine Kooperation mit den Experten der Vermögensmanagement EuroSwitch! GmbH, Frankfurt, bei einer
gemanagten Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten worden. Im Übrigen ergeben sich Parallelen zu den Fondswechselmöglichkeiten. Nach dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz kann in
so genannten Dachfonds investiert werden. Die Beiträge werden nicht in einzelne Wertpapiere, sondern in Publikumsfonds angelegt. Vorteile der Dachfonds
liegen im hohen Standardisierungsgrad, sowie der breiten Risikostreuung.
Gegenüber fondsgebundenen Anlagekonzepten deutscher Assekuranzen haben sie den Vorteil, dass die Wertentwicklung von With-Profit-Policen häufig weniger
schwankend verläuft. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird auch bei deutschen Anlegern immer beliebter. Denn wenn die Aktienmärkte gut laufen, ist ihre Rendite deutlich höher
als die klassischer Lebens- und Rentenversicherungen. Gegenüber «fondsgebundene»n Anlagekonzepten deutscher Assekuranzen haben sie den Vorteil, dass die
Wertentwicklung häufig weniger schwankend verläuft.
Deshalb sollte die Wahl der Fondsgebundene Rentenversicherung als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme im Bewusstsein und unter Abwägung höherer Renditechancen bei gleichzeitig höherer
Verlustgefahr und höherem Risiko erfolgen. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternativen zur normalen Kapitalversicherung betrachtet
und erzielen i. d. R. tatsächlich höhere Renditen. Relativiert man diese um die zum Teil höheren Kosten, so bleibt ein relevanter
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich
anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzureichen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltene Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches
oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Zur Klärung
unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen.
Soweit die Erträge aus der