Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche

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Gesetzliche Krankenkasse

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Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche

Was ist die Gesetzliche Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenkasse gehört zum Bereich der Sozialversicherungen und bietet Versicherungsschutz bei ärztlicher und zahnärztlicher Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung, sowie weitere Leistungen für Plichtversicherte und freiwillig Versicherte. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.


Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt unter anderem folgende Kosten,
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Ärztliche Behandlung (volle Kostenübernahme, 10 Euro Praxisgebühr/Quartal)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Zahnärztliche Behandlung (volle Kostenübernahme, 10 Euro Praxisgebühr/Quartal)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Arzneimittel (Kostenübernahme abzügl. Zuzahlung 10% des Preises, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Arzneimittel.)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Brillen (Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Häusliche Krankenpflege (Stellung einer Pflegeperson oder angemessene Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Krankenpflegeperson)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Krankenhausbehandlung (Ohne zeitliche Begrenzung. Zuzahlung: 10 EUR pro Tag, maximal für 28 Tage nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausser bei Entbindung bis zu 6 Tage.)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Rehabilitationsmaßnahmen (Kostenübernahme für ambulante Rehabilitationsleistungen für längstens 20 Behandlungstage. Zuzahlung 10 EUR pro Tag, wenn 18. Lebensjahr vollendet.)
 Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Schutzimpfungen (Schutzimpfungen können eingeführt werden. Sie sind in der Satzung festzulegen und zu regeln.) und noch viele weitere.

Beitragshöhe Gesetzliche Krankenkasse
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen), der Ersatzkassen für Angestellte, der Betriebskrankenkassen (BKK), der Innungskrankenkassen (IKK), der Barmer, der DAK, die Bundesknappschaft, der Ersatzkassen für Arbeiter, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Gesetzliche Krankenkasse erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Gesetzliche Krankenkasse durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

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Weitere nützliche Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse



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    Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse

     Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Nicht versicherungspflichtig sind folgende Personengruppen, Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, Seit 1.7.2005 wird für die Leistungen Zahnersatz und Krankengeld vom Versicherten ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Versicherungspflichtigen Einkommens erhoben. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht hälftig an diesem Zusatzbeitrag. Die Gesetzliche Krankenkasse ist gehalten, in gleicher Höhe eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes durchzuführen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen erstattet. Die meisten Rentner werden freiwillig versichert. Soweit sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens einmal über der damals gültigen Versicherungspflichtgrenze verdient haben, gelten sie in der Rente als freiwillig Versicherte. Das besitzt vor allen Dingen den Nachteil, dass diese Rentner dann auch Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Zusatzeinkommen wie Betriebsrenten, Miet- und Zinseinkünfte zu zahlen haben, und zwar bis zur aktuell gültigen Bemessungsgrenze.

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    Gesetzliche Krankenkasse

     Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Gesetzliche Krankenkasse nicht nachweisen kann. Bei einem Krankenkassenwechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Gesetzliche Krankenkasse vorliegen hat. Soweit es um Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach SGB III geht, Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Berufsausbildung nach SGB I etc. Eine Vielzahl von Gesundheitsreformgesetzen hat dazu geführt, dass ein gewisser Wettbewerb unter den rund 275 Gesetzliche Krankenkasse entstanden ist. Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Millionen haben seither vor allem die Beitragssätze verglichen und ihre «Krankenkasse» gewechselt. Dass in diesem System allerdings noch einiges falsch läuft. Die jeweiligen Befunde hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Die einheitlichen Festzuschüsse umfassen 50 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, jeweils für die festgesetzten Beträge der zahnärztlichen Behandlung und zahntechnischen Herstellung. Ist z. B. bei einem bestimmten Befund ein Betrag von 200 EUR festgelegt worden, wird ein Festzuschuss von 100 EUR gezahlt. Mit den Regelungen in § 55 Abs. 2 und 3 SGB V bleiben die bisherigen Härtefallregelungen für den Bereich Zahnersatz erhalten.

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    Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche

     Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur Prüfung an die Krankenkasse einreichen. In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von rund 570 EUR (Stand 2009).

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    Tipps und Infos für die Gesetzliche Krankenkasse

     Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Wahlleistung im Krankenhaus, die früher nur von der privaten Krankenversicherung je nach Tarifart übernommen wurde. Neuerdings können auch Gesetzliche Krankenkasse diese Lesitung über so genannte Wahltarife anbieten. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Tätigkeit des Arztes zur Behandlung von Erkrankungen und Unfällen, Vorsorge und Verhütung. Der Arzt kann auch die Behandlung durch weitere Personen anordnen (z.B. Physiotherapeut). Die Behandlung muss nach medizinischen Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein. Bei den Fahrtkosten erfolgt künftig eine Übernahme nur noch, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Weitere Einschränkungen wurden im Bereich der Sterilisation und künstlichen Befruchtung vorgenommen. Daneben ist das Recht der Zuzahlung und Selbstbeteiligung neu geordnet worden. Nach altem Recht war in den §§ 61 und 62 SGB V eine vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen möglich. Beide Befreiungsmöglichkeiten knüpften an die Einkommenshöhe an. Die Beiträge zu dieser Schicht der Altersversorgung werden steuerlich besonders gefördert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Ab 2005 können Ausgaben bis zu maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 EUR bei Verheirateten zu 60 Prozent als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2006 steigt die Abzugsfähigkeit um jährlich zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht ist. Die Abzugsfähigkeit anderer Vorsorgeprodukte ist seit 2005 auf den Betrag von 1.500 EUR reduziert.

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    Mehr zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

     Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Die Gesetzliche Krankenkasse hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der Gesetzliche Krankenkasse ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Sozialgesetzbuch, hier das SGB V in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern. Seit 1.7.2005 wird für die Leistungen Zahnersatz und Krankengeld vom Versicherten ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Versicherungspflichtigen Einkommens erhoben. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an einem Versicherungsvergleich hälftig an diesem Zusatzbeitrag. Die Krankenkassen sind gehalten, in gleicher Höhe eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes durchzuführen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen erstattet. Die regelmäßige Folge von gesetzlichen zeigt Veränderungen, die aber meist nur Symptome kurieren und keinen durchgreifenden Systemwechsel beinhalten. Dies führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Zuzahlungen für die Versicherten, zur Verbesserung der Patientenrechte, zum Versuch, den Wettbewerb zu intensivieren und die Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen ebenso wie die demografische Entwicklung einer Lösung zuzuführen. Das Beitragssicherungsgesetz aus dem Jahre 2002von Kostendämpfungsmaßnahmen Rechnung tragen.

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    Allgemeines rund um die Gesetzliche Krankenkasse

     Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche Bei dieser leistungsorientierten Umstrukturierung werden Krankenhäuser Budgetanteile verlieren, andere Krankenhäuser Budgetzuwächse erhalten. Der mehrjährige Umstellungsprozeß soll den Krankenhäusern Zeit geben, sich auf die neuen finanziellen Rahmenbedingungen einstellen zu können. Seit 2005 gelten für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel bundesweit einheitliche Festbeträge. Sie wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen. Die Praxisgebühr wurde zum 1.1.2004 für Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse Tarifvergleiche eingeführt. Sie ist bei einer erstmaligen ärztlichen sowie einer erstmaligen zahnärztlichen Behandlung oder Rezeptausstellung pro Quartal zu zahlen. Außerdem ist die bei jedem weiteren Arztbesuch zu zahlen, es sei denn, dass der Versicherte eine Überweisung zu diesem Arzt vorweisen kann. Damit soll die Inanspruchnahme des Hausarztes forciert werden, der in der Regel die Überweisungen zu entsprechenden Fachärzten ausstellt. Es sind auch Selbstbehaltstarife wählbar. Bei Tarifen mit Selbstbehalt verpflichtet sich das freiwillige Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich entstehenden Behandlungskosten selbst zu tragen. So sind Selbstbehalte z. B. von 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR wählbar. Im Gegenzug erhält das freiwillige Mitglied eine Beitragsrückgewähr in Höhe von 150 EUR, 250 EUR oder 600 EUR p. a. angeboten. Auch andere Staffelungen werden kassenindividuell angeboten. Die Beitragsrückzahlung kann auch vereinbart werden

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