Gesetzliche Krankenkasse
Durch den Wechsel Ihrer Gesetzliche Krankenkasse können Sie bis zu 30% an Versicherungsbeiträgen einsparen, bei den selben, oder gar besseren Leistungen.
Gesetzliche Krankenkasse vergleichen
Optimale Leistungen zum günstigsten Preis
Sparen Sie durch unseren Vergleich bares Geld
Warentest Gesetzliche Krankenkasse
Was ist die Gesetzliche Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenkasse gehört zum Bereich der Sozialversicherungen und bietet Versicherungsschutz bei ärztlicher und zahnärztlicher Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung,
sowie weitere Leistungen für Plichtversicherte und freiwillig Versicherte. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert
sein.
Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt unter anderem folgende Kosten,
Ärztliche Behandlung (volle Kostenübernahme, 10 Euro Praxisgebühr/Quartal)
Zahnärztliche Behandlung (volle Kostenübernahme, 10 Euro Praxisgebühr/Quartal)
Arzneimittel (Kostenübernahme abzügl. Zuzahlung 10% des Preises, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Arzneimittel.)
Brillen (Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.)
Häusliche Krankenpflege (Stellung einer Pflegeperson oder angemessene Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Krankenpflegeperson)
Krankenhausbehandlung (Ohne zeitliche Begrenzung. Zuzahlung: 10 EUR pro Tag, maximal für 28 Tage nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausser bei Entbindung bis zu 6 Tage.)
Rehabilitationsmaßnahmen (Kostenübernahme für ambulante Rehabilitationsleistungen für längstens 20 Behandlungstage. Zuzahlung 10 EUR pro Tag, wenn 18. Lebensjahr vollendet.)
Schutzimpfungen (Schutzimpfungen können eingeführt werden. Sie sind in der Satzung festzulegen und zu regeln.)
und noch viele weitere.
Beitragshöhe Gesetzliche Krankenkasse
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis
zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen), der Ersatzkassen für Angestellte, der Betriebskrankenkassen (BKK),
der Innungskrankenkassen (IKK), der Barmer, der DAK, die Bundesknappschaft, der Ersatzkassen für Arbeiter,
und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Gesetzliche Krankenkasse erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Gesetzliche Krankenkasse durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.
Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Private Krankenversicherung
Behinderte Kinder genießen grenzenlosen Schutz, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu versorgen. Die Behinderung muss während der Familienversicherung
eingetreten sein. Es besteht somit für privatversicherte Eltern nicht die Möglichkeit, bei Auftreten der Behinderung ihres Kindes wieder in die GKV
zurückzuwechseln, um dann dort die kostenlose Mitversicherung zu beantragen.
Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die
Pflegekassen, die den
Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist
nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht
aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Gesetzliche Krankenkasse nicht nachweisen kann. Bei einem Krankenkassenwechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen,
wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Gesetzliche Krankenkasse vorliegen hat.
Man war sich seitens des Gesetzgebers bereits zum damaligen Zeitpunkt darüber im Klaren, dass weiteres Handeln notwendig sein würde. Das Gesetz zur
Modernisierung der Gesetzliche Krankenkasse wurde am 14.11.2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am
19.11.2003 bekannt gemacht (BGBl. I, 2190 ff.). Alle getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen sind Schritte in diese Richtung. Die Versicherungspflicht ist
ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems.
Zahnersatz bleibt also weiterhin Kassenleistung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorgeuntersuchung geht, wird wie bisher mit einem Extrazuschuss belohnt.
Entscheidend ist das Zahnproblem, also die Zahnlücke, die ersetzt werden soll oder der Zahn, der repariert werden muss. Es ist nicht mehr entscheidend, ob
eine Zahnkrone aus Gold oder Keramik gewählt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform
mit Zahnersatz entscheiden können, ohne den Anspruch auf einen Festzuschuss zu verlieren.
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die
Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV
und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet,
die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.
Versicherte haben Anspruch auf stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung. Der Versicherte benötigt dazu eine Überweisung eines
behandelnden niedergelassenen Arztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Es besteht keine freie Krankenhauswahl, das Krankenhaus muss zum einen
von der Warentest Gesetzliche Krankenkasse zugelassen und zum anderen möglichst nah gelegen sein. Anspruch besteht nur auf die allgemeinen Krankenhausleistungen, auf Wahlleistungen nur
im Rahmen eines sogenannten Wahltarifs.
Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle
Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse. Die GKV ist
wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen.
Wahlleistung im Krankenhaus, die früher nur von der privaten Krankenversicherung je nach Tarifart übernommen wurde. Neuerdings können auch Gesetzliche Krankenkasse
diese Lesitung über so genannte Wahltarife anbieten. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Tätigkeit des Arztes zur Behandlung von Erkrankungen und Unfällen,
Vorsorge und Verhütung. Der Arzt kann auch die Behandlung durch weitere Personen anordnen (z.B. Physiotherapeut). Die Behandlung muss nach medizinischen
Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein.
Ein freiwillig Versicherter kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Er ist dann jedoch 18 Monate an die neue gesetzliche Krankenkasse
gebunden. Die freiwillig Versicherten sind seit dem 1.1.2002 den Pflichtversicherten gleichgestellt worden und unterliegen damit ebenfalls einer 18monatigen
Bindungswirkung. Dies gilt allerdings erst, nachdem die Wahl der Warentest Gesetzliche Krankenkasse nach neuem Recht ausgeübt wurde, und wenn es sich um eine gesetzliche
Krankenkasse handelt.
System gesetzlicher Versicherungen, die durch einen Versicherungszwang für bestimmte Personengruppen, gesetzliche Festlegung von Leistungen,
Solidaritätsprinzip bei der Erhebung von Beiträgen und grundsätzlich der Erbringung von Sach- statt Geldleistungen gekennzeichnet ist. Neben der
Leistungserbringung gehören grundsätzlich auch Vorsorge bzw. Schadenverhütung, Aufklärung u.a. zu den Aufgaben der Sozialversicherung. Die Zweige der
Sozialversicherung sind: Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse, Unfallversicherung.
Der Gesetzliche Krankenkasse Versicherte hat allerdings nicht Anspruch auf ein bestimmtes Arzneimittel, bei Wirkstoffgleichheit kann auch ein preiswerteres Medikament abgegeben
werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal
die Kosten des Medikaments zu leisten. Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung für
allopathische und homöopathische Medikamente.
Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten, max. jedoch für 28 Tage. Dazu
gehören Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus, der allgemeine
Seit 2005 wird die Umstellung der Vergütung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen stufenweise direkt wirksam. Bereits in den letzten beiden Jahren wurde
in über 1.500 Akut-Krankenhäusern ein neues Vergütungssystem eingeführt, bei dem die Krankenhausleistungen nicht mehr nach Tagessätzen, sondern in
Abhängigkeit von der durchgeführten Behandlung vergütet werden. Je Behandlungsfall wird eine Fallpauschale gezahlt, deren Höhe sich an der Schwere der
Erkrankung und den gegebenenfalls durchgeführten Eingriffen bemisst.
Versicherte der