Leistungen Gesetzliche Krankenkasse

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern die Gesetzliche Krankenkasse. Sparen Sie an Beiträgen und nicht an der Leistung.

Thema suchen

Seite abspeichern

Leistungen Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse

Durch den Wechsel Ihrer Gesetzliche Krankenkasse können Sie bis zu 30% an Versicherungsbeiträgen einsparen, bei den selben, oder gar besseren Leistungen.

Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Gesetzliche Krankenkasse vergleichen

Gesetzliche KrankenkasseOptimale Leistungen zum günstigsten Preis

Günstige Gesetzliche Krankenkasse VergleichSparen Sie durch unseren Vergleich bares Geld

Leistungen Gesetzliche Krankenkasse

Was ist die Gesetzliche Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenkasse gehört zum Bereich der Sozialversicherungen und bietet Versicherungsschutz bei ärztlicher und zahnärztlicher Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung, sowie weitere Leistungen für Plichtversicherte und freiwillig Versicherte. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.


Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt unter anderem folgende Kosten,
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Ärztliche Behandlung (volle Kostenübernahme, 10 Euro Praxisgebühr/Quartal)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Zahnärztliche Behandlung (volle Kostenübernahme, 10 Euro Praxisgebühr/Quartal)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Arzneimittel (Kostenübernahme abzügl. Zuzahlung 10% des Preises, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Arzneimittel.)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Brillen (Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Häusliche Krankenpflege (Stellung einer Pflegeperson oder angemessene Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Krankenpflegeperson)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Krankenhausbehandlung (Ohne zeitliche Begrenzung. Zuzahlung: 10 EUR pro Tag, maximal für 28 Tage nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausser bei Entbindung bis zu 6 Tage.)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Rehabilitationsmaßnahmen (Kostenübernahme für ambulante Rehabilitationsleistungen für längstens 20 Behandlungstage. Zuzahlung 10 EUR pro Tag, wenn 18. Lebensjahr vollendet.)
Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Schutzimpfungen (Schutzimpfungen können eingeführt werden. Sie sind in der Satzung festzulegen und zu regeln.) und noch viele weitere.

Beitragshöhe Gesetzliche Krankenkasse
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen), der Ersatzkassen für Angestellte, der Betriebskrankenkassen (BKK), der Innungskrankenkassen (IKK), der Barmer, der DAK, die Bundesknappschaft, der Ersatzkassen für Arbeiter, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Gesetzliche Krankenkasse erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Gesetzliche Krankenkasse durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.

Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Beitragsrechner Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung

Beitragsrechner BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner DienstunfähigkeitsversicherungDienstunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner Kfz VersicherungKfz Versicherungsvergleich

Weitere nützliche Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse



  • 1

    Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle, die in den Genuss der freiwilligen Krankenversicherung kommen wollen, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb einer Dreimonatsfrist schriftlich anmelden müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, sich einen privaten Anbieter suchen zu müssen. Seit dem Gesundheitsreformgesetz 2004 genießen die freiwillig Versicherten nur noch geringe Vorteile gegenüber den Pflichtversicherten. Bei einigen Anbietern kann ein Bonusmodell mit Beitragsrückerstattung gewählt werden. Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Gesetzliche Krankenkasse angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte. Eine Familienmitversicherung für Kinder ist grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr möglich bzw. spätestens bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie dann noch nicht erwerbstätig sind. Die Schwelle steigt bis zum 25. Lebensjahr an, wenn die Kinder sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten. Leisten Kinder Wehr- oder Zivildienst, so verlängert sich die Mitversicherung um die Zeitspanne dieser Dienstzeit.

  • 2

    Gesetzliche Krankenkasse

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Wenn eine Beitragserhöhung zum 1.8. des Jahres ausgesprochen wird, muss die Sonderkündigung bis zum 31.8. mit Wirkung zum 31.10. ausgesprochen werden. Zukünftig muss der neu gewählten Gesetzliche Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen. Ansonsten darf die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht bestätigen. Somit muss zunächst immer erst die Mitgliedschaft der alten Gesetzliche Krankenkasse beendet werden, bevor die neue Krankenkasse ausgewählt wird. Soweit es um Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach SGB III geht, Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Berufsausbildung nach SGB I etc. Eine Vielzahl von Gesundheitsreformgesetzen hat dazu geführt, dass ein gewisser Wettbewerb unter den rund 275 Gesetzliche Krankenkasse entstanden ist. Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Millionen haben seither vor allem die Beitragssätze verglichen und ihre «Krankenkasse» gewechselt. Dass in diesem System allerdings noch einiges falsch läuft. Es sollte deshalb vorher genau geklärt werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist. Durch das GMG wurden eine ganze Reihe von sog. versicherungsfremden Leistungen gänzlich gestrichen oder deutlich eingeschränkt. Hierzu zählen, ersatzloses Entfallen des Sterbegeldes, keine Versorgung mit Sehhilfen für Erwachsene, keine Versorgung für Erwachsene mit Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, sog. Life-Style-Medizin, also Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität.

  • 3

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Bei Arbeitnehmern dürfte es kaum zu Problemen kommen, weil die Kinder in aller Regel auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Arbeitgeber entsprechend zu informieren. Denn generell muss die Elternschaft immer bei der Stelle nachgewiesen werden, die die Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Das ist normalerweise der Arbeitgeber, kann aber auch der Rentenversicherungsträger sein. Nur wer die Beiträge selbst überweist, muss die Pflegekasse direkt informieren. Bei der Leistungen Gesetzliche Krankenkasse ist darauf hinzuweisen, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung im Jahr 2005 bei 1,7 Prozent liegt. Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung unter 65 Jahren ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Kindererziehung im Beitragsrecht zu berücksichtigen. Mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt. Die Fahrt zur ambulanten Behandlung kann insbesondere dann genehmigt werden, wenn sie zur Vermeidung oder Verkürzung einer eigentlich notwendigen stationären Unterbringung dient oder diese nicht möglich ist. Der Versicherte hat eine Zuzahlung von 10 Prozent des Transportpreises, mindestens jedoch fünf EUR und höchstens 10 EUR bzw. höchstens den Rechnungsbetrag zu leisten. Privat Versicherte haben Anspruch auf Kostenerstattung für Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt, bei Gehunfähigkeit bis und vom nächsten erreichbaren und zuständigen Arzt.

  • 4

    Tipps und Infos für die Gesetzliche Krankenkasse

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Zahnärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOZ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzliche Krankenkasse gegenüber den Krankenkassen. Auch die Private Krankenversicherung erstattet Zahnbehandlungskosten grundsätzlich auf Basis der GOZ. Zahnärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen. So kann die Leistungen Gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet. Für Hilfsmittel können Festbeträge festgelegt werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Hilfsmittels zu leisten. In der PKV werden die Kosten für Hilfsmittel ebenfalls erstattet. Leistungseinschränkungen gibt es regelmäßig bei Brillen, bei denen die Kosten für die Fassungen häufig nur bis zu einem bestimmten Betrag und nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (zum Beispiel alle zwei Jahre) übernommen werden.

  • 5

    Mehr zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Die Gesetzliche Krankenkasse weicht in einigen Fällen vom Sachleistungsprinzip ab und erstattet Geldleistungen, zum Beispiel Krankengeld. Versicherte haben seit 1.1.2004 (vorher nur freiwillig Versicherte) ein Wahlrecht, ob sie Sachleistung oder Kostenerstattung wünschen, mit der sie beim Arzt wie ein Privatpatient auftreten und die Rechnung selbst begleichen können. In diesem Fall kann ein Arzt im Einzelfall höhere als die für Kassenärzte zulässigen Gebührensätze abrechnen, allerdings erhält der freiwillig Versicherte nur die Kassensätze erstattet. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Versicherungsvergleich, außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet. Die Gesetzliche Krankenkasse kann für folgende Personenkreise als freiwillige Versicherung dienen: Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum Beispiel wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der GKV ausgeschieden sind und dort unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate pflichtversichert waren. Mitversicherte Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden, Schwerbehinderte.

  • 6

    Allgemeines rund um die Gesetzliche Krankenkasse

    Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Über eine Beitragsrückzahlung hinaus können Versicherte auch die Kostenerstattung wählen. In diesem Falle geht man wie ein Privatpatient zur privatärztlichen Behandlung. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden dann nicht mehr über die Versichertenkarte, also die Chip-Karte, abgerechnet. Man erhält vom Leistungserbringer eine Rechnung, die zunächst selbst bezahlt und danach erst zur Erstattung an die «Krankenkasse» weitergereicht wird. Die Leistungserstattung erfolgt dann in festgelegten Sätzen. Die Leistungen Gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr. Diese liegen in der Regel unter den tatsächlichen Kosten für die privatärztliche Behandlung. Vom Erstattungsbetrag werden außerdem Zuzahlungen und Eigenanteile, die Praxisgebühr sowie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 Prozent abgezogen. Durch die Wahl der Kostenerstattung entstehen also Mehrkosten für den Versicherten. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die den Eigenanteil übernimmt. Achtung im Zusammenhang mit der Wahl der Kostenerstattung!

Aktuelle Tipps und Informationen aus dem Bereich Finanzen und Versicherungen

Hausratversicherung Vergleich
Beiträge zur Hausratversicherung hier direkt online berechnen und vergleichen. Sparen Sie durch unseren Vergleich bis zu 50 Prozent an Versicherungsbeiträgen,...

Gebäudeversicherung Stiftung Warentest
Hier finden Sie die beste und günstigste Gebäudeversicherung im Vergleich der Stiftung Warentest übersichtlichtlich sortiert nach Bewertungen und den zu...

Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich
Unabhängiger Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich online. Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Firmenrechtsschutz Versicherung online berechnen und...

Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
Berechnen Sie hier kostenlos die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Vergleichen Sie die besten und günstigsten Anbieter...

Gebäudeversicherung
Mit Hilfe unseres online Beitragsrechner können Sie die Preise zur Gebäudeversicherung berechnen. Sparen Sie durch unseren kostenlosen Vergleich je nach Art...