Immobilienfonds
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Was genau sind Immobilienfonds
Die Immobilienfonds ist eine Form der Investition, die nur aus Immobilien, wie zum Beispiel Hotels, Industrieanlagen, oder Wohnimmobilien besteht.
Generell gibt es zwei Varianten von Immobilienfonds,
geschlossene Immobilienfonds und
offene Immobilienfonds
Was sind offene Immobilienfonds
Bei der Modellvariante des offenen Immobilienfonds haben Sie jederzeit die Möglichkeit, problemlos aus dem Fonds aussteigen zu können. Der Nachteil besteht jedoch,
darin, dass offene Immobilienfonds sehr ähnlich des geschlossenen Immobilieninvestments strukturiert ist.
Was sind geschlossene Immobilienfonds
Bei der Variante für geschlossene Immobilienfonds haben Sie den Vorteil, daß Sie sich ganz speziell auf Ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche strukturiertes,
passgenaues Immobilienportfolio zusammenstellen zu können. Sie können sich für eine gezielte Immobilienart, beispielsweise Wohnimmobilien, oder
bestimmte Hotels, oder denkmalgeschützte Immobilien entscheiden, in die Sie investieren möchten.
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Ein Anleger kann sich entweder durch Einmalzahlungen in Höhe von mindestens 7.669 EUR + 5 Prozent Abwicklungsgebühr oder mittels 190 monatlicher Raten in
Höhe von mindestens 38,35 EUR an der oben genannten KG als Kommanditist über den oben gleichfalls genannten Treuhänder beteiligen. Angeboten wird außerdem
eine Kombination, bei der nur 50 Prozent der Zeichnungssumme zuzüglich der Abwicklungsgebühr in einer Summe gezahlt werden. Die restliche Zeichnungssumme
soll durch Umbuchung der Ausschüttungen erbracht werden.
Auch hier gilt, dass prinzipiell Fonds zu bevorzugen sind, die zum ganz überwiegenden Teil (mindestens 75 Prozent) ihr Geld in richtige REITs stecken. Denn
sonst steckt man sein Geld eigentlich in eine Mogelpackung - wo REITs draufsteht, sollten eben auch REITs drin sein. Ihre Beimischung ist wichtig, da
Investoren in
Die Zweitmärkte für Geschlossene Fonds werden immer beliebter. Aus der Sicht der Eigentümer von Beteiligungen mag das eine gute Nachricht sein, denn durch
die Zweitmärkte erhalten ihre Beteiligungen eine Chance zur Fungibilität (Handelbarkeit), wenn auch mangels nennenswerter Umsätze noch eine geringe. Bei den
Käufern von Zweitmarktfonds, soweit sie nicht zur Schicht der gut organisierten institutionellen Anleger gehören, wird die Motivation dann doch eher
zweifelhaft, ähnelt doch die Investition in eine Neuemission eines Geschlossenen Fonds.
Allerdings besteht auch hier das Problem, dass aufgrund des allgemein stark gestiegenen Interesses wirklich lukrative Objektive alles andere als leicht zu
finden sind. Gegen geschlossene Immobilienfonds gibt es eine Vielzahl von Vorbehalten. Viele davon bestehen zu Recht. Da sind zum einen die hohen Kosten, beispielsweise
für Vertrieb und Marketing, die dem Anleger aufgebrummt werden. Ein anderes Manko ist natürlich die geringe Liquidität. Wer vorzeitig aus einem geschlossenen
Immobilienfonds aussteigt, muss hohe Abschläge einkalkulieren.
Angeboten wird die Zeichnung von Beteiligungen an der Star Private Equity V Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald. Die Mindestbeteiligung beträgt 15.000 EUR
(+ 5 Prozent Agio). Das gesamte Fondsvolumen ist mit 300 Mio. EUR bis max. 400 Mio. EUR geplant. Die Gesellschaft investiert insbesondere in einen namentlich
genannten, auf den Cayman Islands domizilierenden Dachfonds. Die Einzahlung erfolgt in drei Tranchen: 50 Prozent + 5 Prozent Agio nach Aufforderung, 30
Prozent zum 31.12.2007 und 20 Prozent zum 31.12.2008.
Gleich im ersten Teil des vorliegenden Prospekts wird mit dem Begriff Renditefonds eines der Reizworte der Anlegerschützer strapaziert. Außerdem ist davon
die Rede, dass der Fonds auch für Immobilieneinsteiger sinnvoll sei. In der Tat wird es unerfahrenen Anlegern besonders leicht gemacht, in diesen Fonds zu
investieren. Da ist einerseits die niedrige Mindestbeteiligungssumme. Hinzu kommt die halbjährliche Auszahlung der vergleichsweise hohen Ausschüttung. Was
die angesprochene Zielgruppe besonders angenehm empfinden wird.
Der anhaltende Erfolg der SHB, der Erfinderin der ratierlichen Einzahlungen bei geschlossenen Fonds, gibt diesem Initiator, zumindest was den eigenen
Geschäftserfolg angeht, recht. Ob mit diesem System auch die Anleger und der Vertrieb glücklich werden, ist schwer vorauszusagen, weil die Fondskonstruktion
es erlaubt, mögliche Schieflagen über viele Jahre zu verschleiern, indem zum Beispiel die ratierlichen Einzahlungen statt zur Investition in Immobilienfonds billig
zum zeitweiligen Ausgleich von Schieflagen benutzt werden könnten.
Diese Problematik erhöht natürlich die mit der Investition in geschlossene Fonds verbundenen ohnehin umfangreichen Investitionsrisiken. Außerdem wird die
dem Berater/Vermittler laut BGH-Urteil auferlegte Plausibilitätsprüfung durch diese Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einzahlung fast unmöglich gemacht,
sodass auch seine Haftungsrisiken aus der Vermittlung des Fonds ansteigen. Da jedoch andererseits die für derartige Konstruktionen besonders ansprechbare
unerfahrene Zielgruppe vergleichsweise selten zu juristischen Mitteln greift.
Wer eine liquide Immobilienanlage sucht, hatte in Deutschland bislang wenig Auswahlmöglichkeiten. Die Zahl der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften
ist zwar überschaubar. Wer keine böse Überraschung erleben möchte, dem bleibt allerdings nichts anderes übrig, als das betreffende Unternehmen genau unter
die Lupe zu nehmen. Fondskonstruktionen helfen hier dem Anleger auch nicht weiter, weil es keine derartigen Produkte gibt, die nur oder vorwiegend auf
Immobilienaktiengesellschaften setzen.
Es handelt sich um einen Geschlossenen Immobilienfonds billig aus der langen (und erfolgreichen) Holland-Serie dieses Initiators. Investiert wird in zwei
Bürogebäude in Arnheim und Utrecht. Ersteres steht lt. Prospekt kurz vor der Fertigstellung. Das Gebäude in Utrecht wurde im Jahr 1988 erstellt. Beide Gebäude
sind zu 100 Prozent an öffentliche Vertragspartner langfristig vermietet. Der Kaufpreis der beiden Gebäude beträgt rund 48,3 Mio. EUR. Die Gesamtinvestition
beträgt 58,3 Mio. EUR, die neben dem Gesellschaftskapital über Hypothekendarlehen sind.
Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und hat dafür zu sorgen, dass unvermeidbare
Konflikte unter der gebotenen Wahrung der Interessen der Anteilinhaber gelöst werden. Die Bankenaufsichtsbehörde kann Richtlinien erlassen, nach denen sie
für den Regelfall beurteilt, ob den Verpflichtungen nach Satz 1 und Satz 6 entsprochen ist. Die Ergänzung soll dem Interesse der Anleger dienen und dafür
sorgen, dass die Investmentgesellschaft mögliche Interessenkonflikte gerecht lösen wird.
Selbst wenn man bereit ist, sich dieses Wissen anzueignen und permanent die weitere Entwicklung mitzuverfolgen, haben Anleger von Immobilienfonds dennoch gegenüber
institutionellen Investoren erhebliche Nachteile bei der Informationsbeschaffung. Insbesondere wenn es um Investments in asiatische REITs geht. Und damit
nicht genug. Außerdem gibt es neben den eben beschriebenen Equity- oder Aktien-REITs auch noch REITs, die Hypothekarkredite (engl.: mortgages) aufkaufen.
Diese sind aber so speziell, dass sie für Privatanleger als Anlageprodukt nicht in Frage kommen.
Zurzeit gibt es noch keinen G-REIT, in den Anleger investieren können. Finanzexperten rechnen durch einen
Unter Diversifikationsgesichtspunkten wäre es prinzipiell am besten, einen global aufgestellten Fonds zu bevorzugen. Aber Theorie und Praxis klaffen
bekanntlich auseinander. Denn ein Fondsmanagement ist in der Regel nicht in allen Regionen mit seiner Expertise gleich gut zu Hause. Deshalb sind global
ausgerichtete Fonds, von denen es auch nur eine recht überschaubare Zahl gibt, mit ihren Performanceleistungen nicht ganz vorne zu finden. Auch nicht in
längerfristigen Vergleichen.
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