Für jeden Fahrzeughalter ist eine Kfz Versicherung Pflicht, sobald er mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen will.
Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen die auf Grund von Schäden durch den Gebrauch seines Fahrzeuges entstehen.
Der Versicherer übernimmt bei begründeten Schadenersatzansprüchen Geschädigten gegenüber den entstandenen finanziellen Aufwand.
Unter Gebrauch von Fahrzeugen ist folgendes zu verstehen,

Führen des Fahrzeugs,

Be- und Entladen des Fahrzeugs für die Dauer der Be- und Entladetätigkeit,

Parken des Fahrzeugs.
Die Schadenersatzpflicht durch die Kfz Versicherung kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen,

Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden),

Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden),

Vermögensschäden, die weder mit einem Personenschaden noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen
(reine Vermögensschäden).
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz Versicherung können unterschiedlich hohe Deckungssummen
vereinbart werden.
Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor:

2,5 Mio. EUR für Personenschäden je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR)

500.000 EUR für Sachschäden

50.000 EUR für Vermögensschäden
In der Regel werden mit dem Versicherer höhere Deckungsummen bis maximal 50 Mio. EUR (höchstens 8 Mio. EUR pro geschädigte Person) vereinbart.
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