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Alle Personen, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet sind seit dem 01.01.2009 in einer KV versicherungspflichtig.

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Arten und Formen der KV
Generell gibt es 2 Möglichkeiten sich in einer KV zu versichern.
Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten, sowie Angestellte (ab einem Jahresbruttogehalt von 49.500 Euro) haben die Möglichkeit, in die
 KV PKV (Private KV) zu wechseln.
Für Pflichtversicherte, oder freiwillig Versicherte gilt die Versicherungspflicht für eine
 KV Gesetzliche KV.
Mitglieder der gesetzlichen KV haben die Möglichkeit, mit einer
 KV Zusatz KV die Leistungen der gesetzlichen KV aufzubessern.


Einige Leistungen der KV
Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht über Leistungen, die durch die KV übernommen werden
 KV ambulante Heilbehandlung (Arztbesuche)
 KV stationäre Heilbehandlung (Krankenhausaufenthalte)
 KV Zahnbehandlung
 KV Heilbehandlundkosten (Kuren, Krankengymnastik ect.)
 KV Mutterschaftshilfe (Behandlung, Untersuchung, Beratung ect.)

Beiträge für die KV

 KV Der Beitrag in der gesetzlichen KV errechnet aus dem Arbeitseinkommen bzw. dem Gewinn eines Freiberuflers Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (KV), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse. Bei Arbeitnehmern wird die Hälfte des KV Beitrages als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte vom Arbeitnehmer selbst übernommen.
 KV Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich nach der jeweiligen Tarifart, dem Geschlecht sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Aufnahme in die Versicherung, sowie dem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen.

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Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, der BKK (örtliche Betriebskrankenkasse), Gerling, Procura und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die KV erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Vergleich Kosten
Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die KV durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

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Weitere nützliche Informationen zum Thema KV



  • 1

    Allgemeine Informationen über die KV

     KV Bereits an dieser Stelle zeigt sich die typische Gefahr einer Antiselektion, d. h. mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Patienten verstärkt Tarife vereinbaren wollen, die von einer erhöhten Kostenbelastung aufgrund erhöhter Inanspruchnahme wegen schlechtem Zahnzustand ausgehen. Allerdings wird der Versicherer bei einem bereits regelrecht desolaten Zahnstatus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Antrag ablehnen - oder die Prämienhöhe wird durch Risikobeitragszuschläge so hoch, dass das Interesse schnell erlischt. OLGA kostet auch etwas: Für 3.000 EUR Monatsleistung haben 40-jährige Männer 18 EUR und gleichaltrige Frauen 29,40 EUR im Monat zu zahlen. Das Plus von OLGAplus wird mit 33 EUR bzw. 51,40 EUR zusätzlich berechnet. Das Pflegerisiko steigt durch die demografische Entwicklung erheblich. Und bei Pflegebedürftigkeit entsteht mehr als nur finanzieller Bedarf. Rat und Tat sind gefragt, denn oft muss in sehr kurzer Zeit ein Pflegedienst oder ein Pflegeplatz durch die KV organisiert werden. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35 Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine ZZV als sinnvoll anzusehen. Deshalb ist für den Versicherungsschutz von Kindern entscheidend, ob überhaupt kieferorthopädische Leistungen versichert sind und wie die Kosten erstattet werden.

  • 2

    KV

     KV Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 EUR monatlich und ist bei einer Betriebskrankenkasse versichert. Dort wird ein allgemeiner Beitragssatz von 13,0 Prozent erhoben. Da er mit seinem Verdienst etwas über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.487,50 EUR (2005) liegt, beträgt sein Anteil monatlich 227 EUR, sein Arbeitgeber zahlt noch einmal den gleichen Beitrag. Die Verdienstgrenze ist die sog. Beitragsbemessungsgrenze. Sie ändert sich jährlich mit den durchschnittlichen Steigerungen aller Gehälter in Deutschland. Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues KV Erstattungssystem ein. Es wurden rund 50 Zahnersatzbefunde mit bestimmten Festzuschüssen festgelegt. Ziel war es, auf dieser Basis die Kostenerstattung für eine einfache Zahnersatzversorgung per Festzuschuss zu regeln. Allerdings bleibt der Festzuschuss in der Höhe von 115 bis 150 EUR für eine Backenzahnkrone konstant, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die bei einfachster Ausführung bei 230 EUR, aber durchaus bei höherwertigen Ausführungen bei 400, 500 oder 700 EUR liegen können. Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer KV wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden. Sie sind die Hauptträger des Solidargedankens, wonach besser Betuchte die Schwächeren mit ihren günstigeren Beiträgen mitfinanzieren sollen.

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    KV

     KV Die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht, wenn die KV den Beitragssatz erhöht. In dem Monat, in dem die Erhöhung in Kraft tritt, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats. Wenn eine Beitragserhöhung zum 1.8. des Jahres ausgesprochen wird, muss die Sonderkündigung bis zum 31.8. mit Wirkung zum 31.10. ausgesprochen werden. Zukünftig muss der neu gewählten Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten KV vorliegen. Es sollte deshalb vorher genau geklärt werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist. Auch hier gilt, dass künftig der neu gewählten KV die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen muss, ansonsten darf die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht bestätigen. Diese Regelung gilt nicht für den Wechsel zur PKV. Durch das GMG wurden eine ganze Reihe von sog. versicherungsfremden Leistungen gänzlich gestrichen. Die Festbeträge sollen es ermöglichen, den Versicherten eine eigenanteilsfreie Versorgung bei gleichzeitig anerkannter Qualität der Produkte zu bieten. Es werden nur die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt, die die geltenden Qualitätsstandards erfüllen. Für Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, z. B. Windeln bei Inkontinenz, ist eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens jedoch 10 EUR für den Monatsbedarf zu leisten.

  • 4

    Tipps und Infos für die KV

     KV Bei der KV müssen Kinder allerdings gesondert und beitragspflichtig versichert werden, ohne dass dies zu einer (weiteren) steuerlichen Entlastung führt. Der BFH hielt diese Beschränkungen für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichten, in angemessenem Umfang KV Schutz für sich und seine Familie zu erlangen. Eine dem Umfang nach hinreichende steuerliche Freistellung der zur Sicherung des Existenzminimums erforderlichen Beiträge. Diese Neuregelung gilt für alle Neurentner, die nach dem 1.1.2004 in Rente gehen. Zudem sind nur solche Bezüge abgabenpflichtig, die mit dem Arbeitseinkommen zusammenhängen, wie z. B. Entgeltumwandlung oder berufsständische Versorgungen. Private Lebens- und Rentenversicherungen, die die pflichtversicherten Sparer aus ihrem vollversteuerten Einkommen finanziert haben, bleiben hingegen abgabenfrei. Musterverfahren sind anhängig. Ein Rentner erhält aus einer KV mit Entgeltumwandlung. Ist in der KV oder Pflegversicherung des Steuerpflichtigen auch ein geschiedener oder dauernd getrennt lebender, unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte mit abgesichert, sieht das Gesetz in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EStG n.F. eine Sonderregelung vor. Die vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträge werden als eigene Beiträge des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten behandelt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unterhaltsempfänger zuvor einer Versteuerung der Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG im Rahmen des Realsplittings zugestimmt hat.

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    Mehr zum Thema KV

     KV In der Privaten KV ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können substituierende KV. Im Falle eines Versichererwechsels durch den Vergleich kann es vorkommen, dass die Vorversicherung erst zum 31.12. des laufenden Jahres beendet werden kann – und der Kunde bei Versicherungsbeginn am 1.1. des Folgejahres ein höheres Eintrittsalter erreicht. Um dem Kunden entgegenzukommen, vereinbaren die Versicherer häufig Folgendes: Versicherungsbeginn des Neuvertrages ist der 1.12. Für den Monat Dezember ist nur die jeweilige Anwartschaftsprämie zu zahlen. Der Kunde erhält in diesen Fällen einen Versicherungsschein. Für die Befreiung stellt die Krankenkasse dem Versicherten eine Bescheinigung aus, die er bei Leistungserbringern (zum Beispiel Apotheke) vorweisen kann. Für Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung. Die KV hat den Festzuschuss von 50 Prozent auf den zweifachen Zuschuss oder 100 Prozent, maximal bis zur Höhe der entstandenen Kosten, aufzustocken, wenn das Monatseinkommen des Versicherten 40 Prozent der Bezugsgröße (West: 2.520 EUR × 40 Prozent = 1.008 EUR; Ost: 2.100 EUR × 40 Prozent = 854 EUR) nicht überschreitet.

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    Allgemeines rund um die KV

     KV Die beiden Ergo-Krankenversicherer DKV Deutsche KV AG und Victoria KV AG haben neue Vollkostentarife vorgestellt, die bis auf den Namen identisch sind. Die DKV geht unter dem Namen BestMed und die Victoria unter dem Namen VictoriaMed mit einem gemeinschaftlich entwickelten und kalkulierten neuen Tarifwerk an den Markt. Zwar würden die Risikoträger getrennt agieren, aber die kalkulatorischen Grundlagen wie Kopfschäden und Sterbe Wahrscheinlichkeiten erfolgten aus der Beobachtung des Gesamtbestandes. Die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine existenznotwendige Krankenversorgung und für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs knüpft zunächst an die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge an. Allerdings ist ebenso wie beim sächlichen Existenzminimum auch bei Aufwendungen für die KV auf das sozialhilferechtlich abzustellen. Gute Leistungen auf modernem Niveau einschließlich der immer wichtiger werdenden Assistance gibt es im Grunde erst ab der vierten und damit vorletzten Leistungsstufe, in der entsprechend ganz andere Beiträge gezahlt werden müssen, die sich in einem normalen Marktniveau bewegen. Ob die Idee von Ergo, durch Ärztenetzwerke Geld zu sparen, aufgeht, muss man allerdings bezweifeln, denn in vielen Regionen Deutschlands wird sich keine ausreichende Praxisdichte erreichen lassen.

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