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Jetzt mit unserem Versicherungsvergleich kostenlos Versicherungen vergleichen und bis zu mehrere Tausend Euro an Versicherungsbeiträgen im Jahr einsparen.

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Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich können Sie bis zu einige Tausend Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen.

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Versicherungscheck (Versicherungsvergleich)

Was genau ist ein Versicherungsvergleich (Versicherungscheck)
Bei einem Versicherungsvergleich können Sie kostenlos Ihre Versicherungen vergleichen. Mit unserem Versicherungscheck prüft ein unabhängiger Versicherungsmakler all Ihre Versicherungen und Finanzanlagen auf die jeweiligen Leistungen und monatliche bzw. jährliche Beitragshöhe. Danach erklärt er Ihnen, wie Sie durch einen Tarif- oder Versicherungswechsel Beiträge einsparen können. So kommt schnell eine Ersparnis von einigen Tausend Euro im Jahr zusammen, die Sie sparen können.


Welche Versicherungen sind wirklich notwendig
Hier eine kleine Übersicht, über die wichtigsten Versicherungen, die wir Ihnen empfehlen.
Risikovorsorge Absicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung - Vergleich DienstunfähigkeitsversicherungDienstunfähigkeitsversicherung (alternativ für Beamte)
Private Unfallversicherung - Private Unfallversicherung VergleichPrivate Unfallversicherung
Sach- und Haftpflichtversicherungen,
Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutzversicherung VergleichRechtsschutzversicherung
Hausratversicherung - Hausratversicherung VergleichHausratversicherung
Private Haftpflichtversicherung - Vergleich Private HaftpflichtversicherungPrivate Haftpflichtversicherung
Für Besitzer von Wohngebäuden und sonstigen Immobilien,
Gebäudeversicherung - Versicherungsvergleich GebäudeversicherungGebäudeversicherung
Wahlweise für eine zusätzliche private Altersvorsorge,
Rentenversicherung - Versicherungsvergleich RentenversicherungRentenversicherung
Lebensversicherung - Vergleich LebensversicherungLebensversicherung
Gesetzliche, oder private Krankenversicherung,
Private Krankenversicherung - Private Krankenversicherung VergleichPrivate Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung VergleichGesetzliche Krankenversicherung
Für Geld bzw. Finanzanlagen,
Investmentfonds - Investmentfonds VergleichInvestmentfonds

Wieso können wir Ihnen so günstige Beiträge anbieten
Viele Versicherer zwischen denen wir für Sie vergleichen sind reine Online Anbieter, oder Ableger von großen namenhaften Versicherungsgesellschaften, die Ihre Leistungen zu Sondertarifen für uns anbieten. Dies bedeutet, das Sie die selben Leistungen der namenhaften Gesellschaften erhalten, aber geringere Beiträge für diese zahlen müssen, als wenn Sie zu Ihrem Versicherungsbüro vor Ort gehen würden. Darüberhinaus können unsere unabhängigen Versicherungsberater zwischen allen Versicherungsunternehmen und deren Tarifen vergleichen und das für Sie optimalste Angebot erstellen.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.

Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Beitragsrechner Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung

Beitragsrechner BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner DienstunfähigkeitsversicherungDienstunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner Kfz VersicherungKfz Versicherungsvergleich

Weitere nützliche Informationen zum Thema Finanzen und Versicherungen



  • 1

    Rechtsschutzversicherung

      Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt. Die Rechtsschutzversicherung zählt mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für viele natürliche und juristische Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar. An diesem Kostenrisiko setzt die Rechtsschutzversicherung an. Die Frage, ob und für wen sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt, lässt sich nicht generell beantworten. Ausschlaggebend sind vielmehr die Rahmenbedingungen im jeweiligen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld.

  • 2

    Zusatzkrankenversicherung

      Seit 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass «Zusatz»versicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden. Eine Zusatzkrankenversicherung ist für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhaus«zusatz»versicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der GKV abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung ect. entstehen. Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung.

  • 3

    Rentenfonds

      Standard Rentenfonds waren lange Zeit die Favoriten bei deutschen Fondsanlegern. Im Vordergrund standen die Sicherheit und regelmäßige Auszahlungen. Inzwischen hat sich das Angebot stark aufgesplittet. Das Streben nach Sicherheit, insbesondere der Anleger der Kriegsgeneration, spiegelt sich hier besonders wider. Der Investmentgedanke ist gekennzeichnet durch das Prinzip der Risikostreuung und die Möglichkeit, auch Wertpapiere in Bruchteilen von Anteilen erwerben zu können. Im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere liegt das Streben nach Risikostreuung nicht unbedingt auf der Hand, handelt es sich doch um Wertpapiere, die einen festen Zins versprechen und am Ende der Laufzeit die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals garantieren. Die Funktionsweise selbst eines Standard Rentenfonds ist jedoch komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Insbesondere die Zinsempfindlichkeit des Anlageergebnisses wird häufig von Anlegern unterschätzt. Kommt es zu einem abrupten Zinsanstieg, sind sogar im Bereich der als sicher geltenden Rentenfonds Verluste im zweistelligen Prozentbereich möglich. Auch die Aufsplittung der Produktkategorie Rentenfonds in immer speziellere Segmente führte in den letzten Jahren zu einem erhöhten Beratungsbedarf in diesem Segment. Der grundsätzliche Unterschied zwischen einer einzelnen Anleihe und einem Standard Rentenfonds ist das Fehlen einer Endfälligkeit des Fonds, zumindest wenn es sich um keinen Laufzeitfonds handelt.

  • 4

    Risikolebensversicherung

      Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für Risikolebensversicherungen liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und Hypothekenabsicherung. Bausparkassen verlangen grundsätzlich die Absicherung des Todesfallrisikos zumeist über eine Risikolebensversicherung.

  • 5

    Dread Disease

      Bei der Dread-Disease-Deckung handelt es sich um die Absicherung des Ausfalls der Arbeitskraft aufgrund des Eintritts einer u.U. lebensbedrohlichen, schweren Erkrankung oder eines bestimmten Unfalls oder eines chirurgischen Eingriffs. Genauer übersetzt bedeutet Dread Disease die gefürchtete Krankheit. Die Vertragsform wird in Deutschland auch als Schwere Krankheiten-Versicherung bezeichnet und besitzt schon seit Jahren eher marginale Bedeutung. Die Dread Disease Versicherung ist eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der zusätzlich zum Todes- und Erlebensfall auch bestimmte, besonders schwere Erkrankungen als Versicherungsfall gelten und zur Auszahlung der Kapitalleistung führen. Damit kann sichergestellt werden, dass bereits mit der schweren, voraussichtlich tödlich verlaufenden Erkrankung die finanziellen Bedürfnisse zum Beispiel der Angehörigen oder einer Firma geregelt werden können. Welche Erkrankungen als Versicherungsfall gelten, ist je nach Versicherer unterschiedlich festgelegt. In der Regel zählen hierzu folgende Erkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bedrohliche Krebsfolgen, Multiple Sklerose, Chronisches Nierenversagen, Querschnittslähmung, Erblindung. Die Leistung der Dread Disease Versicherung beträgt meistens einen bestimmten prozentualen Anteil der vereinbarten Versicherungssumme. Bei anschließendem Versterben des Versicherten oder bei Erleben des Ablauftermins wird die Differenz zur Versicherungssumme nachgezahlt.

  • 6

    Berufsunfähigkeitsversicherung

      Der Einkommensverlust bei einer krankheits-, unfallbedingten oder aus anderen Gründen eintretenden Berufsunfähigkeit ist nur unzureichend und bei manchen Personengruppen gar nicht gesetzlich abgesichert. Überhaupt nicht versichert sind insbesondere Arbeitnehmer in den ersten fünf Berufsjahren sowie Selbstständige. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich auf die Rente wegen Erwerbsminderung, deren Voraussetzungen vor allem für jüngere Versicherte (geboren nach dem 1.1.1961) erschwert sind und deren Höhe eine ausreichende Versorgung meist nicht annähernd sicherstellt. Nach einer schweren Erkrankung kann er seine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter nicht mehr ausüben, der gesetzliche Versicherungsträger stellt jedoch fest, dass der Arbeitnehmer immer noch mindestens sechs Stunden täglich zum Beispiel im Innendienst arbeiten kann. Dadurch erhält er keine Rente, unabhängig von der Frage, ob der Arbeitsmarkt eine alternative Stelle hergegeben hätte. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), die bislang nur durch Versicherungsbedingungen geregelt worden war, wird aufgrund ihrer praktischen Bedeutung erstmals in das VVG aufgenommen. Daneben kann sie bei Versicherungsverträgen mit hohen Beitragsleistungen durch die Beitragsbefreiung eine Überbelastung des Berufsunfähigen vermeiden.

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