Pflegeversicherung
Sichern Sie sich mit der Pflegeversicherung eine optimale Betreuung bei eintretendem Fall der Pflegebedürftigkeit.
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Beste Pflegeversicherung
Was genau ist eine Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung erbringt ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten personelle Unterstützung.
Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine
bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Krankheit, oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende
und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maße Hilfe benötigen.
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung
Im Unterschied zu den Tarifen der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen in der Pflegeversicherung garantiert und von Überschüssen unabhängig.
Die Höhe der Leistung im Pflegefall unterteilt sich in den drei Pflegestufen
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung.
In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet.
Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent, teilweise nur bei vollstationärer
Pflege.
Welche Unterschiede gibt es bei den Pflegestufen
Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig: Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
mindestens einmal täglich Hilfe benötigen.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal täglich der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe benötigen.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der Allianz, der DBV Winterthur, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK,
der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Pflegeversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Pflegeversicherung durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
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Private Krankenversicherung
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter - ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer - lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL-Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL-Katalog entsprechen würde. Mögliche
Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die
Pflegerente von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil
zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt.
Privat versicherte Rentner zahlen ihren Beitrag vollständig selbst. Kinder sind beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert; sind sie
nicht berufstätig, so gilt eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr, befinden sie sich noch in der Ausbildung, gilt eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- und Zivildienst
verlängern die kostenfreie Mitversicherung um neun Monate. Für Studenten gilt ein Sondertarif. Der verminderte Beitrag für Ehegatten entspricht 150 Prozent
des Höchstbeitrags, wobei für jeden Ehegatten 75 Prozent angesetzt werden.
Zur Pflegestufe I gehören Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem
oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem muss zusätzlich mehrfach in der Woche eine Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Der Zeitaufwand in Pflegestufe I muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen,
wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Professor Schmähl hält langfristig einen Beitragssatz von 3 bis 4 Prozent für realistisch, sein Kollege Professor Raffelhüschen nimmt an, dass die ab 2015
lohnbezogenen Beitragssätze der Pflegeversicherung auf 4 bis 7 Prozent steigen könnten. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kommt in seiner Pflegestudie 2008 zu dem
Ergebnis, dass - berücksichtigt man einen realistischen Steigerungssatz bei den Ausgaben für Pflege von 2,5 Prozent pro Jahr - der Beitragssatz 2055 bei 7
Prozent liegen dürfte.
Unter der Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostenschub von 2,5 Prozent p.a. unvermeidbar sein dürfte, läge das Leistungsniveau dann bei sogar unter
einem Drittel der heutigen Leistungen, wahrlich nicht mehr als eine rudimentäre Grundversorgung. In der Übergangsphase sind dann jüngere Versicherte stärker
von Leistungskürzungen betroffen, hätten allerdings noch genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Zusatzversicherung für das Pflegefallrisiko.
Die Hilfe besteht dann in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der
Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Definiert werden Krankheiten und Behinderungen als Verluste,
Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, des Zentralnervensystems
wie Antriebs-, oder geistige Behinderungen.
Soweit ein Versicherter der Beste Pflegeversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit
beruhen.
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im
Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist
dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische
Form der Pflegerisikoabsicherung.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die
Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt der Versicherer dann
daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen
richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Beste Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im
Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Unerlässlich ist auch bei der Pflegetagegeldversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch
tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter
diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Die Pflegerenten aus der Pflegeversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann
auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere
Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die durch einen
Unfallversicherer bieten zusätzlich eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit in aller
Regel für eine maximale zeitliche Dauer von sechs Monaten in Ihrer Pflegeversicherung an: Menüservice, Hausnotruf, Körperpflege, Grundpflege, Hauswirtschaftsdienste wie Einkaufsservice,
Besorgungen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Krankentransport wie Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Behörden und Ämtern, Tag- und Nachtwache, Wellnesspaket mit
Zuschüssen für Pediküre, Mediküre, Fußpflege, Frisör
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den
Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der