Pflegeversicherung
Sichern Sie sich mit der Pflegeversicherung eine optimale Betreuung bei eintretendem Fall der Pflegebedürftigkeit.
Pflegeversicherung vergleichen
Optimale Leistungen zum günstigsten Preis
Sparen Sie durch unseren Vergleich bares Geld
Onlinevergleiche Pflegeversicherung
Was genau ist eine Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung erbringt ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten personelle Unterstützung.
Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine
bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Krankheit, oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende
und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maße Hilfe benötigen.
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung
Im Unterschied zu den Tarifen der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen in der Pflegeversicherung garantiert und von Überschüssen unabhängig.
Die Höhe der Leistung im Pflegefall unterteilt sich in den drei Pflegestufen
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung.
In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet.
Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent, teilweise nur bei vollstationärer
Pflege.
Welche Unterschiede gibt es bei den Pflegestufen
Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig: Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
mindestens einmal täglich Hilfe benötigen.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal täglich der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe benötigen.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der Allianz, der DBV Winterthur, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK,
der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Pflegeversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Pflegeversicherung durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.
Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Private Krankenversicherung
Nach einer Studie der Allianz Private Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall
der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige
Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist,
muss sich gegen das Pflegerisiko absichern.
Die Private Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle mit Allgemeinen Krankenhausleistungen versicherten Mitglieder der Privaten
Krankenversicherung angehören, unter anderem auch Beamte (mit dem entsprechenden Anteil, den die Beihilfe nicht trägt) sowie Berechtigte der freien
Heilfürsorge. Die Leistungen müssen denen der Sozialen Pflegeversicherung vergleichbar sein. Für Leistungsansprüche gilt eine besondere Wartezeit von fünf
Jahren. Die Beiträge werden abhängig vom Eintrittsalter, nicht aber vom Geschlecht berechnet.
Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege Pflichtversicherung
(SPV) der Krankenkassen und die private Pflege Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer. Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem
Grundsatz. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich
auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.
Die Pflegeversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine
Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und
gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegeversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Zur Pflegestufe III zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Soweit ein Versicherter der Onlinevergleiche Pflegeversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit
beruhen.
Übersteigt eine Pflegemaßnahme das medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung nicht angemessen, so kann der Versicherer seine Leistungen
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete,
darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen. unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz.
Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern
müssen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen
besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die
Kostenübernahme analog der SPV/PPV für eine Ersatzkraft.
Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im
Leistungsfall vorgenommen. Die Onlinevergleiche Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des
medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als
Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.
Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen führen ansonsten zu Zuschlägen oder der Unversicherbarkeit. Die meisten Versicherer versichern gar nicht mehr ab dem
65. Lebensjahr. Üblich ist eine Laufzeit des «Pflegeversicherung»svertrages von zunächst einem oder drei Versicherungsjahren mit einer sich anschließenden
stillschweigenden Verlängerung von Jahr zu Jahr bis zur Vertragskündigung. Einzelne Tarife sehen eine Zusatzleistung vor. Bei einer Härtefallregelung wird
ein Bonus von 50 Prozent auf das vereinbarte Tagegeld gezahlt.
Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegeversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an
Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet.
Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis
geleistet.
Für pflegespezifische Hilfsmittel wird in ganz unterschiedlicher Höhe z.B. bei häuslicher oder teilstationärer Pflege mit bis zu 80 Prozent der Aufwendungen
und max. 5.113 EUR innerhalb von zwei Jahren geleistet oder für bis zu 80 Prozent der Kosten bis zum 40-fachen der Bemessungsgrundlage innerhalb von zwei
Jahren, und das unter Berücksichtigung der Mietkosten. Die Tarifbeiträge sind nicht fix, d.h. der Beitrag kann aufgrund der gestiegenen Aufwendungen des
Versicherers mit Zustimmung eines Treuhänders und durch einen
Die Höhe der Pflegeversicherung Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht
erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im
Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt)
den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt.
Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die