Pflegeversicherung
Sichern Sie sich mit der Pflegeversicherung eine optimale Betreuung bei eintretendem Fall der Pflegebedürftigkeit.
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Was genau ist eine Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung erbringt ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten personelle Unterstützung.
Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine
bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Krankheit, oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende
und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maße Hilfe benötigen.
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung
Im Unterschied zu den Tarifen der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen in der Pflegeversicherung garantiert und von Überschüssen unabhängig.
Die Höhe der Leistung im Pflegefall unterteilt sich in den drei Pflegestufen
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung.
In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet.
Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent, teilweise nur bei vollstationärer
Pflege.
Welche Unterschiede gibt es bei den Pflegestufen
Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig: Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
mindestens einmal täglich Hilfe benötigen.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal täglich der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe benötigen.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der Allianz, der DBV Winterthur, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK,
der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Pflegeversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Pflegeversicherung durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
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Private Krankenversicherung
Nach einer Studie der Allianz Private Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall
der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige
Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist,
muss sich gegen das Pflegerisiko absichern.
Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL-Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL-Katalog entsprechen würde. Mögliche
Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die
Pflegerente von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil
zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt.
Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege Pflichtversicherung
(SPV) der Krankenkassen und die private Pflege Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer. Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem
Grundsatz. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich
auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.
Für berücksichtigungsfähige Angehörige, Beamte, Versorgungsempfänger und Heilfürsorgeberechtigte wird ein geringerer Beitrag berücksichtigt. Arbeitgeber zahlen
wie in der gesetzlichen Pflege Pflichtversicherung einen Zuschuss von maximal 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags. Der Leistungsumfang von SPV und PPV
(Pflegeversicherung) ist gesetzlich geregelt und weitgehend identisch. Als Konsequenz der oben geschilderten Problematik empfiehlt das DIA z.B. die
Möglichkeit, den Beitragssatz auf 1,7 Prozent zu reduzieren.
Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem
Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der
Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig.
Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Zur Pflegestufe III zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Hierzu zählen im Bereich der Pflegeversicherung günstig die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte
Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maser-Strahlen und durch
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. Soweit die versicherte Person als Arzt oder medizinisches Hilfspersonal diesem Risiko ausgesetzt ist, oder wenn
eine Bestrahlung für Heilzwecke durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht erfolgt, wird geleistet, durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die
Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt der Versicherer dann
daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Neu ist auch die sog. Pflege-Einmalleistung über eine vereinbarte Pflegesumme, die - wird sie nicht in Anspruch genommen - noch zu einer
Hinterbliebenenabsicherung im Sterbefall führt (KarstadtQuelle). Daneben bieten einzelne Unfallversicherer auch an, Unfall Pflegerentenversicherung sowie
Assistanceleistungen im Pflegefall nach einem Unfall. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale und Unterschiede sind insbesondere bei folgenden Kriterien
festzustellen. Leistung der Pflegeversicherung günstig steht frei zur Verfügung.
Andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Die Leistungsunterschiede machen sich auch in der Beitragshöhe bemerkbar. Im Unterschied zu den Tarifen
der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen garantiert und von Überschüssen unabhängig. In der Pflegestufe II werden anbieter- und
tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet. Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent,
teilweise nur bei vollstationärer Pflege.
Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegeversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an
Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet.
Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis
geleistet.
Pflegerentenversicherungen werden nur von einigen Lebensversicherern angeboten. Im Fall der Pflegebedürftigkeit kommt es zur Auszahlung einer fest vereinbarten
monatlichen Rente, ggf. lebenslang. Der VN kann über einen
Bei den meisten Pflegeversicherung Anbietern ist die Pflegerente mit umfangreichen Assistanceleistungen ausgestattet. Pflegerente gegen Einmalbeitrag - Sofortrente.
Bei der Pflegerentenversicherung sind unterschiedliche Zahlungsmodalitäten möglich. Die laufende Beitragszahlung, die abgekürzte Zahlung, die
Einmalbeitragsentrichtung sowie auch die Verwendung der Ablaufleistung einer zuvor für diesen Zweck abgeschlossenen Rentenversicherung mit einer Anwartschaft
auf eine Pflegerentenversicherung zum Einmalbeitrag.
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den
Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der