Pflegeversicherung Tarifvergleiche

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Pflegeversicherung Tarifvergleiche

Was genau ist eine Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung erbringt ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten personelle Unterstützung. Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Krankheit, oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maße Hilfe benötigen.


Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung
Im Unterschied zu den Tarifen der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen in der Pflegeversicherung garantiert und von Überschüssen unabhängig. Die Höhe der Leistung im Pflegefall unterteilt sich in den drei Pflegestufen
 Pflegeversicherung Tarifvergleiche Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung.
 Pflegeversicherung Tarifvergleiche In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet.
 Pflegeversicherung Tarifvergleiche Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent, teilweise nur bei vollstationärer Pflege.

Welche Unterschiede gibt es bei den Pflegestufen
 Pflegeversicherung Tarifvergleiche Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig: Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen.
 Pflegeversicherung Tarifvergleiche Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich der Hilfe bedürfen.
 Pflegeversicherung Tarifvergleiche Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig: Zu dieser Pflegestufe zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe benötigen.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DBV Winterthur, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Pflegeversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Pflegeversicherung durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

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Weitere nützliche Informationen zum Thema Pflegeversicherung



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    Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung

     Pflegeversicherung Tarifvergleiche Das am meisten unterschätzte Risiko im Alter dürfte nach wie vor das Pflegefallrisiko sein. SPV und PPV stellen jetzt und noch mehr in der Zukunft nur eine Grundsicherung dar, die maximal 50 Prozent, realistisch betrachtet in den nächsten Jahrzehnten nur noch ca. 30 Prozent der Versorgung übernehmen kann. Mit mehr sollte man nicht rechnen. Gründe für die sich verschlechternde Situation der Pflegepflichtversicherung sind insbesondere die steigende Zahl der Pflegebedürftigen bei zunehmender Alterung. Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL-Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL-Katalog entsprechen würde. Mögliche Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die Pflegerente von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, private Renten, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten - ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und Sachsen-Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.

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    Pflegeversicherung

     Pflegeversicherung Tarifvergleiche Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Unterstellt man Pflegeheimkosten von 3.300 EUR in Pflegestufe III pro Monat, 1.432 EUR aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, dann verbleiben als monatlicher Eigenrestkostenanteil rund 1.868 EUR oder 22.416 EUR im Jahr und bei durchschnittlich fünf bis sieben Jahren Verweildauer als Schwerstpflegebedürftige rund 112.000 bis 159.900 EUR. Danach tritt die Sozialhilfe ein und damit die Finanzierung durch alle Bundesbürger. Rund 90 Prozent aller Krankenversicherten sind in der SPV versichert. Zur Pflegestufe III zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).

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    Pflegeversicherung Tarifvergleiche

     Pflegeversicherung Tarifvergleiche Die Hilfe besteht dann in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Definiert werden Krankheiten und Behinderungen als Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, des Zentralnervensystems wie Antriebs-, oder geistige Behinderungen. Hierzu zählen im Bereich der Pflegeversicherung Tarifvergleiche die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen. Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.

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    Tipps und Infos für die Pflegeversicherung

     Pflegeversicherung Tarifvergleiche Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt. Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Pflegeversicherung Tarifvergleiche der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen. Anders als die SPV/PPV übernehmen manche Versicherer keine Kosten für vollstationäre Kurzzeitpflege. Ein Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung kann auch ohne Vorleistung der SPV, PPV, Beihilfe oder freien Heilfürsorge bei dem einen oder anderen Anbieter bestehen. Einige wenige Versicherer beginnen damit, in den Leistungsumfang ihrer Tarife Beratungsleistungen und auch Serviceleistungen in Form von Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des Pflegedienstes.

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    Mehr zum Thema Pflegeversicherung

     Pflegeversicherung Tarifvergleiche Bei diversen Versicherern eines Pflegekostentarifs sind die Zusatzleistungen der Beratung rund um das Pflegethema sowie organisatorische Hilfestellungen üblich. Die Kosten für Fahrten und Transporte zu und von der stationären oder teilstationären Pflege werden von den einzelnen Versicherern ebenfalls übernommen. Schließen Sie keine Police ab, bei der alle sechs Monate nachzuweisen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht. Die Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung sollten sich außerdem automatisch an steigende Kosten anpassen. Die Pflegerenten aus der Pflegeversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die durch einen Versicherungsvergleich untersucht werden. Der Versicherer kann darüber hinaus auch Gutachten von selbst beauftragten Ärzten anfordern. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Bei der Bewertung in der Pflegeversicherung nach dem 6-Punktesystem wird die nachstehende Punktetabelle zugrunde gelegt. Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft.

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    Allgemeines rund um die Pflegeversicherung

     Pflegeversicherung Tarifvergleiche Die Höhe der Pflegeversicherung Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt) den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt. In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der Pflegeversicherung Tarifvergleiche. Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.

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