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Jetzt mit unserem Versicherungsvergleich kostenlos Versicherungen vergleichen und bis zu mehrere Tausend Euro an Versicherungsbeiträgen im Jahr einsparen.

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Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich können Sie bis zu einige Tausend Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen.

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Versicherungscheck (Versicherungsvergleich)

Was genau ist ein Versicherungsvergleich (Versicherungscheck)
Bei einem Versicherungsvergleich können Sie kostenlos Ihre Versicherungen vergleichen. Mit unserem Versicherungscheck prüft ein unabhängiger Versicherungsmakler all Ihre Versicherungen und Finanzanlagen auf die jeweiligen Leistungen und monatliche bzw. jährliche Beitragshöhe. Danach erklärt er Ihnen, wie Sie durch einen Tarif- oder Versicherungswechsel Beiträge einsparen können. So kommt schnell eine Ersparnis von einigen Tausend Euro im Jahr zusammen, die Sie sparen können.


Welche Versicherungen sind wirklich notwendig
Hier eine kleine Übersicht, über die wichtigsten Versicherungen, die wir Ihnen empfehlen.
Risikovorsorge Absicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung - Vergleich DienstunfähigkeitsversicherungDienstunfähigkeitsversicherung (alternativ für Beamte)
Private Unfallversicherung - Private Unfallversicherung VergleichPrivate Unfallversicherung
Sach- und Haftpflichtversicherungen,
Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutzversicherung VergleichRechtsschutzversicherung
Hausratversicherung - Hausratversicherung VergleichHausratversicherung
Private Haftpflichtversicherung - Vergleich Private HaftpflichtversicherungPrivate Haftpflichtversicherung
Für Besitzer von Wohngebäuden und sonstigen Immobilien,
Gebäudeversicherung - Versicherungsvergleich GebäudeversicherungGebäudeversicherung
Wahlweise für eine zusätzliche private Altersvorsorge,
Rentenversicherung - Versicherungsvergleich RentenversicherungRentenversicherung
Lebensversicherung - Vergleich LebensversicherungLebensversicherung
Gesetzliche, oder private Krankenversicherung,
Private Krankenversicherung - Private Krankenversicherung VergleichPrivate Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung VergleichGesetzliche Krankenversicherung
Für Geld bzw. Finanzanlagen,
Investmentfonds - Investmentfonds VergleichInvestmentfonds

Wieso können wir Ihnen so günstige Beiträge anbieten
Viele Versicherer zwischen denen wir für Sie vergleichen sind reine Online Anbieter, oder Ableger von großen namenhaften Versicherungsgesellschaften, die Ihre Leistungen zu Sondertarifen für uns anbieten. Dies bedeutet, das Sie die selben Leistungen der namenhaften Gesellschaften erhalten, aber geringere Beiträge für diese zahlen müssen, als wenn Sie zu Ihrem Versicherungsbüro vor Ort gehen würden. Darüberhinaus können unsere unabhängigen Versicherungsberater zwischen allen Versicherungsunternehmen und deren Tarifen vergleichen und das für Sie optimalste Angebot erstellen.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.

Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Beitragsrechner Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung

Beitragsrechner BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner DienstunfähigkeitsversicherungDienstunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner Kfz VersicherungKfz Versicherungsvergleich

Weitere nützliche Informationen zum Thema Finanzen und Versicherungen



  • 1

    Private Krankenversicherung

      Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die PKV tritt einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die GKV nicht übernehmen kann oder darf. Während die GKV jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf dem Individualversicherungs- oder auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif für freiwillig Versicherte zu entwickeln, sowie Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs vorzusehen. In der PKV richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. In der PKV haben sich Veränderungen durch die Einführung des Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung.

  • 2

    Lebensversicherung

      Die Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Lebensversicherung im Zusammenhang mit dem sog. Drei-Säulen-Konzept neben der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersversorgung eine gewollte Ergänzung. Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung und des Pflegefallschutzes in Abhängigkeit von den individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen stehen. Die Beteiligten an einem Lebensversicherungsvertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und die versicherte Person oder Personen.

  • 3

    Fondsgebundene Rentenversicherung

      Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten Jahren deutlich an Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen. Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Rentenversicherungen dienen primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können. Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die FLV. Das Kapitalanlagerisiko wird vom VN getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften.

  • 4

    Private Altersvorsorge

      Selbstständige müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rente zahlen. Das kann ein Vorteil sein, wenn man aus eigenem Antrieb für die private Altersvorsorge gesorgt hat. Wenn nicht - und dies ist leider bei vielen Selbstständigen der Fall -, dann gehört man zu denen, die bis ins hohe Alter ihren Beruf ausüben müssen, weil es nicht einmal die gesetzliche Rente gibt. Sieht man sich die Versorgung von Selbstständigen an, so muss man leider oftmals feststellen, dass häufig nur ein oder zwei Kapitallebensversicherungen existieren. Selbst bei einer Auszahlungssumme in Höhe 100.000 EUR reicht das bei einer Verrentung von 1.000 EUR monatlich nur ca. 11 Jahre - die verbleibende Lebenserwartung für einen 65-Jährigen liegt beim Doppelten. Auch bei den Freiberuflern lassen sich trotz Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk noch erhebliche Lücken in der Altersversorgung feststellen. Das Thema Private Altersvorsorge sollte also bei jedem Selbstständigen und Freiberufler an oberster Stelle seiner persönlichen Agenda stehen. Wie die Situation im Einzelnen für Selbstständige und Freiberufler nun konkret aussieht, wird im folgenden Beitrag ausführlich gezeigt. Dabei wird anhand von umfassenden Berechnungen vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung zunächst die vorhandene Versorgungssituation im Alter bei den Selbstständigen und Freiberuflern dargestellt, um dann Lösungen für die Schließung der Deckungslücke im Alter aufzuzeigen.

  • 5

    Bausparvertrag

      Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt. Zu Beginn der Auszahlungsphase auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum. Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt. Es gibt auch die Möglichkeit eines Bausparvertrag ohne Wohnraumfinanzierung. Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzliche vermögenswirksame Leistungen von 13 EUR monatlich. Anfang Dezember 2008 lässt der Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld weitere 160 EUR auf seinen Bausparvertrag» vermögenswirksam anlegen. Die laufende Arbeitgeberleistung von 13 EUR für Dezember überweist der Arbeitgeber mit dem übrigen Dezemberlohn am 20.1.2009, also erst im neuen Jahr. Die 13 EUR sind wie das übrige Dezembergehalt laufender Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums Dezember und damit noch dem abgelaufenen Kalenderjahr 2008 zuzurechnen. Da die Einmalzahlung von 160 EUR (maßgebend ist der Zuflusszeitpunkt) noch vor dem 1.1.2009 überwiesen wird, ist auch sie dem abgelaufenen Kalenderjahr zuzurechnen. Die gesamten vermögenswirksamen Leistungen von 316 EUR (12 x 13 EUR zzgl. 160 EUR) sind also noch als Arbeitslohn des Kalenderjahres 2009 zu bescheinigen. Die vereinbarten Leistungen sind ungekürzt dem jeweiligen Anlageinstitut zu überweisen.

  • 6

    Gebäudeversicherung

      Gebäude stellen erhebliche Werte dar, die insbesondere durch Brand und Elementargefahren in ihrer Existenz bedroht werden, aber auch Risiken wie Bruch von Wasserleitungen, Sturmschäden u.a. führen zu Kosten, die den Gebäudebesitzer in eine Existenzgefährdung bringen können. Wohnungseigentümer Gemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen. Kreditgeber (Hypothekenbanken, Bausparkassen etc.) verlangen in der Regel auch mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung. Die Verbundene Gebäudeversicherung bietet insbesondere nach den verschiedenen Verbesserungen der jüngeren Bedingungsstände einen umfassenden Schutz gegen die grundlegenden Risiken mit Ausnahme der Elementarschäden, die separat versichert werden müssen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Kosten, Gefahren und Schäden, die meist keine Existenz gefährdende Bedeutung haben, aber in vielen Deckungskonzepten mit angebündelt werden. Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen sind Schäden durch Dekontamination, Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre, Gebäudebeschädigungen oder Einschluss sonstiger Grundstücksbestandteile. Die Gleitende Neuwertversicherung bietet außerdem Schutz vor inflationsbedingter Entwertung der Versicherungssumme und dadurch drohender Unterversicherung. Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör.

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