Rentenversicherung
Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.
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Gute Rentenversicherung
Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der
gewählten Rentenversicherung gezahlt werden.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen
noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).
Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner
oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich,
zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
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der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
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Private Krankenversicherung
Trotz des erheblichen Beitragsvolumens in Höhe von 4.170 EUR p. a. für die Rentenversicherung kann E genau so viel Vorsorgeaufwendungen Steuer
mindernd geltend machen wie ohne diese neue «Rentenversicherung»sform. Dafür war die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs. 4a EStG in der Form vor dem 15.12.2006
verantwortlich. Im Jahressteuergesetz 2007, dem der Bundesrat am 15.12.2006 zustimmte, ist diese Günstigerprüfung - und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2006 -
nämlich so geändert worden.
Bei der Kapitalanlage sind klassische Anlageformen, die fondsgebundene Anlage mit gemanagten oder nicht gemanagten Tarifen, die Kombivariante mit Anlage in
Fonds oder auch die Anlage bei britischen Versicherern mit höherem Aktienanteil von bis zu 70 Prozent zu berücksichtigen. Es kann so ganz individuell auf
der Grundlage der eigenen Risikoaversion die Anlageform gewählt werden, die man im
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Rentenversicherung
mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200
EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der
Zu Beginn der Rentenversicherung wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an.
Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG.
Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche
vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar.
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise
frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann
sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Gute Rentenversicherung
entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.
Bei Übergangsrenten für Witwen und Witwer bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils nach dem Alter der Witwe bzw. des Witwers bei Beginn der Übergangsrente.
Keine Besteuerung erfolgt für Renten aus der Pflegerenten Zusatzversicherung. Die Leibrente der Rentenversicherung ab dem 80. oder 85. Lebensjahr
der versicherten Person ist jedoch mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Ein verheirateter Rentner bekommt seit seinem 65. Lebensjahr neben seiner Rente
durch die Rentenversicherung in Höhe von 1.278 EUR.
Eine gleich bleibende konstante Rente kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird. Einige Anbieter
für die Rentenversicherung bieten anstelle der dynamischen Gewinnrente eine sog. teildynamische Rente an. Vorteil dieser Variante ist die zunächst bei Rentenbeginn höhere monatliche
Leistung. Diese wird aber nur vermindert dynamisiert, d. h. die Steigerung fällt geringer aus als bei der volldynamischen Variante und reicht daher
allenfalls für den Ausgleich der Inflationsrate.
Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen- Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der Hauptversicherung bis zum Tod der
mitversicherten Person. Die Witwenrenten Zusatzversicherung kann zwar für sich im Rahmen der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen eines Versicherers ganz oder
teilweise gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings nicht ohne die Gute Rentenversicherung , mit der sie eine Einheit bildet, fortgesetzt werden. Sie
ist entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers überschussberechtigt.
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen.
Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde die Absenkung des Garantiezinses beschlossen. Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen
wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Die Rentenversicherung ist während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag nicht
gekürzt. Denn durch die Bildung einer Pensionsrückstellung sinken seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche auf den GmbH-Gewinn, und er finanziert seine bAV
sozusagen aus eigenen Beiträgen. Die Leistungen aus der Rentenversicherung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Die volle Besteuerung der Leistungen erfolgt erst ab 2040 gelegt.
Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten
interessante Anbieter ist auch bei der
Die Rendite durch die Rentenversicherung kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten
Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen.
Unisex-Tarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer
Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert. Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies
dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich
die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Bei ersterer wird eine lebenslang an die oder den Hinterbliebenen zu zahlende Rente geleistet, bei zweiter nur für die bei Vertragsabschluss vereinbarte
Leistungsdauer von fünf, zehn oder 14 Jahren ab Rentenbeginn. Das kann dazu führen, dass bei Rentenbeginn mit 65 und im Todesfall mit 75 bei einer
14-jährigen Mindestrentengarantiedauer die Hinterbliebenen nur noch für vier Jahre eine Rente erhalten, danach nichts mehr. Es ist der enge Hinterbliebenenbegriff
anzuwenden, d. h. es sind nur Ehegatten und Kinder begünstigt