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Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.

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Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der gewählten Rentenversicherung gezahlt werden. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).


Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
 Rentenversicherung Private Rentenversicherung
 Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung
 Rentenversicherung Rürup Rente
 Rentenversicherung Riester Rente

Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
 Rentenversicherung Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
 Rentenversicherung Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
 Rentenversicherung Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
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Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Rentenversicherung durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

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Weitere nützliche Informationen zum Thema Rentenversicherung



  • 1

    Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung

     Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen. Bei den konkret angebotenen Basis-Renten gibt es im Detail erhebliche Unterschiede. Das Analysehaus MORGEN & MORGEN GmbH hat einen Leistungsvergleich derjenigen Versicherer vorgenommen, die beim Unternehmensrating die beiden höchsten Stufen mit vier oder fünf Sternen einnehmen. Zugrunde gelegt wurden ein 40-jähriger Mann und als Vergleich eine gleichaltrige Frau, die monatlich 200 EUR einzahlen und mit Alter 65 eine Rente erhalten wollen. Es wird kein Todesfallschutz eingeschlossen und eine dynamische Rente geleistet. Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb spielen die Nachteile der Rentenversicherung wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.

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    Rentenversicherung

     Rentenversicherung Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet. Die Rentenversicherung - als ein Baustein des neuen Gesetzes - wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen interessanten Anteil an ihrer Rentenversicherung ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile erzielen. Das Jahressteuergesetz 2007 brachte mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2006 folgende Veränderungen mit sich, Neue Anbieter wie Banken, Sparkassen, Investmentfondsgesellschaften, Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss für eine Rentenversicherung durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt. Sieht der Basis Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente erhält.

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    Rentenversicherung

     Rentenversicherung Solange noch keine steuerlichen Auflagen die Vereinbarung des Kapitalwahlrechts ausdrücklich obsolet erscheinen lassen, sollte man sich die Option auf eine Kapitalleistung offen halten. Es ist nicht vorherzusehen, ob man in 20 oder 30 Jahren zum Ablauftermin gerade besser eine Kapitalleistung oder eine laufende Rentenleistung benötigt. Sofern Sie sich für die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren. Die Erhöhung des Versicherungsbeitrags von Jahr zu Jahr ist insbesondere für den Vermittler ein Geschäft. Für den Kunden ist es wichtiger, bei der Verwendung der Überschussanteilssysteme dynamische Komponenten in die Aufschub- und Rentenbezugszeit zu integrieren. Von einer Dynamisierung des Vertrages ist i. d. R. abzuraten. Diese Nachteile sollte man dem Effekt des Inflationsausgleichs durch eine Rentenversicherung gegenüber stellen. Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar. Beginnt die Rentenleistung zu einem früheren Zeitpunkt, so ist die Rentenhöhe geringer. Monatsrente bei 51.129 EUR Einmalbetrag für Frauen und Männer bei Rentenbeginn mit einer Mindestrentengarantiedauer (MRG) von zehn Jahren:

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    Tipps und Infos für die Rentenversicherung

     Rentenversicherung Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Rentenversicherung grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart, so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes. In Deutschland zugelassene und niedergelassene Rentenversicherung bieten auch britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von der Höhe des Einzahlungsbetrages, dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen, der Rendite, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielt werden kann.

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    Mehr zum Thema Rentenversicherung

     Rentenversicherung Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die Abzugsregelung für die Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt werden als dies ab 2005 der Fall ist. Jedoch ist ganz erheblich und führt dazu, dass diese Vorsorgeform für den Kreis der Selbstständigen gerade im Falle eines niedrigen Beitrags von unter 4.448 EUR p. a. in der Regel steuerlich ungünstiger ist als die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Ertragsanteilsbesteuerung. Der oben geschilderte Konstruktionsfehler des Gesetzes (Verpuffungseffekt) führte dann zu einer rückwirkend ab 1.1.2006 geltenden Ausweitung des Steuervorteils insbesondere für Selbstständige. Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000 EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.

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    Allgemeines rund um die Rentenversicherung

     Rentenversicherung Es wird Todesfallschutz mit Rentengarantie 10 Jahre oder alternativ HRZ eingeschlossen. Angegeben werden die garantierte Rente, die mögliche Rente einschließlich nicht garantierter Überschüsse im ersten Jahr. Sortiert sind die Angebote nach der möglichen Rente im ersten Jahr. Die angegebenen Leistungen aus der Rentenversicherung Überschussbeteiligung können langfristig nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die zur Zeit erklärten Gewinnanteilsätze für die gesamte Versicherungsdauer unverändert bleiben. Bei der fallenden Zusatzrente ist die Rentenhöhe im zweiten Jahr des Rentenbezuges am höchsten. Danach sinkt sie von Jahr zu Jahr weiter ab. Diese Variante wird kaum angeboten. Sie kann bei nur kurzem Rentenbezug allerdings vorteilhaft sein. Wer auf eine inflationsbereinigte Rentenversicherung Wert legt, sollt die dynamische oder steigende Gewinnrente wählen. Welche Überschussverteilungsart im Einzelfall die vorteilhafteste ist, hängt nicht zuletzt von dem tatsächlich realisierten Lebensalter bis zum Eintritt des Todes ab. Interessierte sollten auf die Qualität der Rentenversicherung achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.

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