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Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.

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Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der gewählten Rentenversicherung gezahlt werden. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).


Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
 Rentenversicherung Private Rentenversicherung
 Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung
 Rentenversicherung Rürup Rente
 Rentenversicherung Riester Rente

Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
 Rentenversicherung Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
 Rentenversicherung Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
 Rentenversicherung Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
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Weitere nützliche Informationen zum Thema Rentenversicherung



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    Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung

     Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen. Bei der Kapitalanlage sind klassische Anlageformen, die fondsgebundene Anlage mit gemanagten oder nicht gemanagten Tarifen, die Kombivariante mit Anlage in Fonds oder auch die Anlage bei britischen Versicherern mit höherem Aktienanteil von bis zu 70 Prozent zu berücksichtigen. Es kann so ganz individuell auf der Grundlage der eigenen Risikoaversion die Anlageform gewählt werden, die man im Vergleich für die Rentenversicherung vorsehen möchte - mit allen Chancen und Risiken, die diese bieten können. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Rentenversicherung muss auch dieser Sachverhalt mit berücksichtigt werden. Dies kann man am besten durch eine Renditeberechnung darstellen, die sowohl die steuerlichen Effekte in der Anspar- als auch der Leistungsphase mit einbezieht. Es gibt Rürup-Produkte mit Hinterbliebenenschutz am Markt, aber dies ist nicht selbstverständlich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Rentenversicherung, die das Deckungskapital dem Kollektiv zukommen lassen.

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    Rentenversicherung

     Rentenversicherung Für eine Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die Zahlung der Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes bis zum Tod der Ehefrau vor. Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den Tod des Ehemannes folgenden Monatsersten, bei Tod während der Mindestlaufzeit der Rente erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für eine Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der Altersrente betragen. Da dieser Betrag jedoch regelmäßig erreicht wird, wollen wir hier diese Konstellation nicht näher vertiefen. Die Beiträge zur Basis«rentenversicherung» sind nun also Sonderausgaben. Unabhängig davon müssen die Leistungen aus der Rentenversicherung versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Es gilt das so genannte Kohortenprinzip. Das heißt, dass die Höhe des besteuerten Anteils vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei Rentenbeginn im Jahr 2030 müssen 90 Prozent und ab 2040 sogar 100 Prozent versteuert werden. Vereinbaren Sie mindestens 75 Prozent als Witwenrente anstatt der üblichen 60 Prozent. Auf die eigene Rente wirkt sich dies nur geringfügig aus - auf die Witwenrente im Falle des frühen Ablebens aber ganz erheblich. Die Waisenrenten Zusatzversicherung schließt sich an die Witwen- bzw. Witwerrenten Zusatzversicherung an, und zumeist ist deren Vereinbarung Voraussetzung für die Integration der Waisenrente. Entsprechend den Regelungen in der Rentenversicherung davon festgelegt.

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    Rentenversicherung

     Rentenversicherung Zu Beginn der Rentenversicherung wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an. Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG. Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar. Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherung als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich. Bei der Besteuerung von Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.

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    Tipps und Infos für die Rentenversicherung

     Rentenversicherung Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Eine Rentenversicherung ist auf andere Anbieter übertragbar. Der Anbieterwechsel verursacht jedoch Zusatzkosten und mindert die Rendite. Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil auf der Basis des § 3 Nr. 62 EStG gekürzt. Fiktiv gekürzt wird bei Beamten, Richtern, Berufssoldaten, versicherungsfreien oder auf Antrag des Arbeitgebers befreiten Arbeitnehmern. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag nicht gekürzt! Er finanziert seine bAV quasi mit eigenen Beiträgen. Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.

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    Mehr zum Thema Rentenversicherung

     Rentenversicherung Im Unterschied zu den Selbstständigen besitzen Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben der Basis-Rente auch eine bAV oder eine Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können. Bei Arbeitnehmern muss außerdem der Vergleich zwischen der Basis-Rente, einer privaten Rente mit Ertragsanteilsbesteuerung, der bAV und der Riester-Förderung durchgeführt werden, um so die aktuell günstigste Förderung zu ermitteln. Grundsätzlich gilt, Privat Krankenversicherte werden primär die bAV oder die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. GKV-Versicherte werden primär auf die Riester-Versorgung und die Rentenversicherung abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase. Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000 EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.

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    Allgemeines rund um die Rentenversicherung

     Rentenversicherung Investiert Max Kunz 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung, so kann er zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt 17.869 EUR als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hinweis: Mit Verpuffungseffekt wären es nur 14.300 EUR gewesen, also 3.569 EUR weniger. Somit ist die Rentenversicherung ab dem ersten Euro steuerlich wirksam, d. h. zu 64 Prozent abzugsfähig. Von seinem Beitrag in Höhe von 20.000 EUR hat er in 2007 eine Steuerersparnis von 3.840 EUR. Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert. Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt. Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester-Rente weitere Produktalternativen sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.

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