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Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.

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Leistungen Rentenversicherung

Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der gewählten Rentenversicherung gezahlt werden. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).


Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
Leistungen Rentenversicherung Private Rentenversicherung
Leistungen Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung
Leistungen Rentenversicherung Rürup Rente
Leistungen Rentenversicherung Riester Rente

Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Leistungen Rentenversicherung Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Leistungen Rentenversicherung Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Leistungen Rentenversicherung Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Rentenversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Vergleich Kosten
Nein, unser Vergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Rentenversicherung durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

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Beitragsrechner Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung

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Weitere nützliche Informationen zum Thema Rentenversicherung



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    Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung

    Leistungen Rentenversicherung Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung» nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Für darin enthaltene Beträge aus einer Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG besteht Beitragsfreiheit allerdings nur noch bis zum 31.12.2008. Bei der Kapitalanlage sind klassische Anlageformen, die fondsgebundene Anlage mit gemanagten oder nicht gemanagten Tarifen, die Kombivariante mit Anlage in Fonds oder auch die Anlage bei britischen Versicherern mit höherem Aktienanteil von bis zu 70 Prozent zu berücksichtigen. Es kann so ganz individuell auf der Grundlage der eigenen Risikoaversion die Anlageform gewählt werden, die man im Vergleich für die Rentenversicherung vorsehen möchte - mit allen Chancen und Risiken, die diese bieten können. Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente kann erst beansprucht werden, wenn das Restleistungsvermögen unter drei Stunden gesunken ist. Die volle Erwerbsminderungsrente kann auch beansprucht werden, wenn der Versicherte wegen der konkreten Arbeitsmarktsituation arbeitslos ist, auch wenn das Restleistungsvermögen noch eine Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden aufweist.

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    Rentenversicherung

    Leistungen Rentenversicherung Die Rentenversicherung sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen. Tritt der Versorgungsfall ein, erfolgt die Zahlung durch die Pensionskasse. Da bereits die Beiträge zum Lohnzufluss beim Geschäftsführer geführt haben, entstehen im Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen keine lohnsteuerlichen Pflichten mehr. Der Geschäftsführer erzielt vielmehr Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 EStG. Seit dem 1.1.2002 kann der pflichtversicherte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einseitig verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Das Jahressteuergesetz 2007 brachte mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2006 folgende Veränderungen mit sich, Neue Anbieter wie Banken, Sparkassen, Investmentfondsgesellschaften, Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss für eine Rentenversicherung durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt. Sieht der Basis Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente erhält.

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    Leistungen Rentenversicherung

    Leistungen Rentenversicherung Für die Rentenversicherung Höhe beider Renten kommt es auch darauf an, ob die Frau genauso alt ist wie der Mann, oder aber jünger oder älter ist, denn bei Ehegattenrenten haben beide Ehegatten Ansprüche auf Renten. Ist die Ehefrau oder Lebensgefährtin wesentlich jünger als der Mann, so kann es zu ganz erheblichen Versorgungslücken kommen, da die übliche MRG von zehn oder 15 Jahren der viel jüngeren Frau nicht weiterhelfen dürfte. Geeignet ist dieser Tarif für Paare ohne zu versorgende Kinder. Die Leistungen Rentenversicherung eignet sich insbesondere zum gezielten Aufbau einer Rente für alle die Personen, die nicht als Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes anerkannt werden und eine Rentenversorgung sicherstellen wollen. Eine völlig neue Vertragsform ist die eXtra-Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können. Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente differenziert. Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Rentenversicherung Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die «private» Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden. Stirbt der Versicherte noch während der Aufschubzeit, so sind die Einzahlungen verfallen. In dieser reinen Form fällt im Todesfall der versicherten Person das Deckungskapital dem Versicherer zu.

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    Tipps und Infos für die Rentenversicherung

    Leistungen Rentenversicherung Eine gleich bleibende konstante Rente kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird. Einige Anbieter für die Rentenversicherung bieten anstelle der dynamischen Gewinnrente eine sog. teildynamische Rente an. Vorteil dieser Variante ist die zunächst bei Rentenbeginn höhere monatliche Leistung. Diese wird aber nur vermindert dynamisiert, d. h. die Steigerung fällt geringer aus als bei der volldynamischen Variante und reicht daher allenfalls für den Ausgleich der Inflationsrate. Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Leistungen Rentenversicherung grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart, so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes. Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können, ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung durch die Rentenversicherung abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen, so können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen.

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    Mehr zum Thema Rentenversicherung

    Leistungen Rentenversicherung Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für die Rentenversicherung, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko. Wird er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind maximal 72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR sinken. Die Berufsunfähigkeitsrente beträgt über 20 Jahre 5.000 EUR monatlich. Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten interessante Anbieter ist auch bei der Leistungen Rentenversicherung optimal. Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte profitieren. Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000 EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.

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    Allgemeines rund um die Rentenversicherung

    Leistungen Rentenversicherung Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007 abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor 2005 gewesen wäre. Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung durch die Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten. Interessierte sollten auf die Qualität der Rentenversicherung achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.

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