Rentenversicherung
Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.
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Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der
gewählten Rentenversicherung gezahlt werden.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen
noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).
Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner
oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich,
zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
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Private Krankenversicherung
Die Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Bei den konkret angebotenen Basis-Renten gibt es im Detail erhebliche Unterschiede. Das Analysehaus MORGEN & MORGEN GmbH hat einen Leistungsvergleich
derjenigen Versicherer vorgenommen, die beim Unternehmensrating die beiden höchsten Stufen mit vier oder fünf Sternen einnehmen. Zugrunde gelegt wurden ein
40-jähriger Mann und als
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Die Rentenversicherung - als ein Baustein des neuen Gesetzes - wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen
interessanten Anteil an ihrer
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die
Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige
Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte
Überschussbeteiligung aus.
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche
Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Preisvergleiche Rentenversicherung als laufende Beiträge in
monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination
von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Bei der Besteuerung von Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Bei der Direktgutschrift werden die Jahr für Jahr entstandenen Überschüsse aus der Kapitalanlage direkt gutgeschrieben, d. h. der Beitrag für die Rentenversicherung wird um den
Überschussanteil durch Verrechnung reduziert und gleichzeitig dem durchaus gewollten Verzinsungseffekt durch den Zinseszins entzogen und so die resultierende
Rentenhöhe deutlich geschmälert. Diese Effekte sollten analysiert werden. Die zur Auszahlung kommende Rentenleistung kann deutlich unter dem eigentlich
erwarteten und beabsichtigten Niveau bleiben.
Die normale Rentenversicherung der Lebensversicherer konnte sich in der Vergangenheit nicht gegenüber den Versicherungsangeboten der Krankenversicherer
Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung - behaupten. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim Krankheitsbegriff zu
finden, als bei der Altersvorsorge über Preisvergleiche Rentenversicherung . Deshalb haben eine Reihe der wenigen Anbieter ihre Produkte vom Markt genommen. Neu ist der
Ansatz, eine fondsgebundene Pflege«rentenversicherung» anzubieten.
In Deutschland zugelassene und niedergelassene Rentenversicherung bieten auch britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert
werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die
Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von der Höhe des Einzahlungsbetrages, dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen, der Rendite,
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielt werden kann.
Der einzuzahlende Basis-Rentenbeitrag muss zunächst noch um die Rentenversicherung gekürzt werden, den der Arbeitnehmer zusammen mit
dem Arbeitgeberbeitrag einzahlt. Es zeigt sich, dass bei einem Rentenversicherung Beitragssatz von 19,9 Prozent beispielsweise und 40.000 EUR Bruttogehalt
noch max. 12.040 EUR Basis-Rentenbeitrag eingezahlt werden kann. Die Berechnung dafür: 20.000 EUR minus (40.000 × 0,199 =) 7960 EUR = 12.040 EUR.
Auch ältere Arbeitnehmer um die 60 Jahre können sehr stark profitieren.
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca.
4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des
Verpuffungseffektes weniger rentabel als die
Investiert Max Kunz 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung, so kann er zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen
insgesamt 17.869 EUR als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hinweis: Mit Verpuffungseffekt wären es nur 14.300 EUR gewesen, also 3.569 EUR
weniger. Somit ist die Rentenversicherung ab dem ersten Euro steuerlich wirksam, d. h. zu 64 Prozent abzugsfähig. Von seinem Beitrag in Höhe von
20.000 EUR hat er in 2007 eine Steuerersparnis von 3.840 EUR.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Interessierte sollten auf die Qualität der Rentenversicherung achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und
Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke &
Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.