Rentenversicherung
Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.
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Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der
gewählten Rentenversicherung gezahlt werden.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen
noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).
Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner
oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich,
zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
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der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
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Private Krankenversicherung
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV im
Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung» nicht dem Arbeitsentgelt
zuzurechnen. Für darin enthaltene Beträge aus einer Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG besteht Beitragsfreiheit allerdings nur noch bis zum
31.12.2008.
Gleichzeitig muss er jedoch nur 54 Prozent im
Die Rentenversicherung kann dabei in Höhe von bis zu 50 Prozent der garantierten Altersrente gewählt werden, wobei sich dadurch die Altersrente
verringert. Alternativ kann vereinbart werden, dass bei Beginn der Altersrente das Recht auf Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung ohne
Gesundheitsprüfung besteht. Die Pflegeversicherung enthält drei Leistungsarten die Pflegerente, die Todesfallleistung, je nach Tarif in
unterschiedlicher Höhe ;
Die Vorsorgeaufwendungen nach der Gesetzeslage vor 2005 betrugen 5.069 EUR (siehe Tabelle 2). Um nun die gesamten Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2007
nach den neuen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2007 zu berechnen, werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (vor 2005) in Höhe von 5.069 EUR und
die abzugsfähigen
Die Rentengarantiezeit darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies
hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG
maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Es wurde eine
Mannesrente mit Anspruch der Frau auf eine 60-prozentige Witwenrente.
Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod
anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten
sind steuerfrei. Allerdings kann ein steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung
entsprechenden Garantiezeit durch eine Rentenversicherung Anbietervergleich abgefunden werden.
Beim Tode des Ehemannes wird die Rentenversicherung in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe weitergezahlt. Im Todesfall einer der
versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt, ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten
versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Die normale Rentenversicherung der Lebensversicherer konnte sich in der Vergangenheit nicht gegenüber den Versicherungsangeboten der Krankenversicherer
Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung - behaupten. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim Krankheitsbegriff zu
finden, als bei der Altersvorsorge über Rentenversicherung Anbietervergleich. Deshalb haben eine Reihe der wenigen Anbieter ihre Produkte vom Markt genommen. Neu ist der
Ansatz, eine fondsgebundene Pflege«rentenversicherung» anzubieten.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und
insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Rentenversicherung wird durch
lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht
die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen.
Und: Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Aber: Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig
über der Rentenversicherung mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen
werden. Wichtig ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden
konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet
diese jedoch Anwendung für die
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten
immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis-Rentenansprüche
gewünscht werden.
Überschussanteile durch die Rentenversicherung ca. 171.807 EUR (nicht garantiert), Beitragsrückgewähr im Todesfall, Gewinnsystem verzinsliche Ansammlung, Beitragszahlungsdauer 35 Jahre,
Gesamtrentenleistung bei den vier Überschussarten zu verschiedenen Zeitpunkten. Es zeigt sich, dass in diesem Beispiel die selten angebotene fallende Rente
zumindest bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres die günstigste Überschussverwendungsart ist, exakt nachkalkuliert wird erst ab dem 83. Lebensjahr die
dynamische Rente vorteilhafter.
Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen
ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester-Rente weitere Produktalternativen
sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen
Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.