Rentenversicherung
Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.
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Rentenversicherung günstig
Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der
gewählten Rentenversicherung gezahlt werden.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen
noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).
Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner
oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich,
zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
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der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
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Private Krankenversicherung
Die Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Seltsam, aber wahr. Gerade Senioren profitieren von der neuen staatlich geförderten Basis«rentenversicherung» besonders. Zwar ist die Basisrente eigentlich
für diejenigen gedacht, die für den Ruhestand vorsorgen wollen. Die Regelungen des Einkommensteuergesetzes führen aber dazu, dass für Ruheständler die
Basisrente eine besonders interessante Alternative im
Für eine Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die Zahlung der
Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes bis zum Tod der Ehefrau vor. Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den Tod des Ehemannes folgenden Monatsersten,
bei Tod während der Mindestlaufzeit der Rente erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für eine
Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der Altersrente betragen.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Rentenversicherung
mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200
EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der
Zu Beginn der Rentenversicherung wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an.
Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG.
Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche
vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar.
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch
die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die
Rentenversicherung günstig mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich
höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Rentenversicherung Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die «private» Rente abgerufen
wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der
Beitragsbelastung erreicht werden. Stirbt der Versicherte noch während der Aufschubzeit, so sind die Einzahlungen verfallen. In dieser reinen Form fällt im
Todesfall der versicherten Person das Deckungskapital dem Versicherer zu.
Es ist darauf zu achten, dass die hier ermittelten Relationen vom jeweiligen Versicherer und Tarif abhängen (also auch zu anderen Ergebnissen führen könnten)
und eine Einzelfallberechnung unentbehrlich machen. Die aufgeschobene Rentenversicherung, Mann, 30 Jahre jung, Rentenbeginn mit 65, optimierte
Mindestrentengarantie (MRG) von 14 Jahren, Monatsbeitrag 100 EUR, Garantierente 335,13 EUR, garantierte Kapitalabfindung 67.805,50 EUR, gesamte
Kapitalabfindung inkl.
Eine Rentenversicherung günstig ist auf andere Anbieter übertragbar. Der Anbieterwechsel verursacht jedoch Zusatzkosten und mindert die Rendite. Bei Arbeitern und
Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil auf der Basis des § 3 Nr. 62 EStG gekürzt. Fiktiv gekürzt wird bei Beamten,
Richtern, Berufssoldaten, versicherungsfreien oder auf Antrag des Arbeitgebers befreiten Arbeitnehmern. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag
nicht gekürzt! Er finanziert seine bAV quasi mit eigenen Beiträgen.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte
Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt
werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der
Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die
Abzugsregelung für die Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt
werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus der Basis-Rente (ebenso wie Renten aus der
Die meisten Rentenversicherung Anbieter sehen sog. gezillmerte Tarife vor, bei denen die Beiträge zunächst mit den Abschlussprovisionen des Vermittlers verrechnet werden. Es
handelt sich dabei um das gezillmerte Nettobeitrags-Verfahren, eine Deckungskapital Berechnungsformel der Versicherungsmathematik. Dabei wird unterstellt,
dass die bei Vertragsabschluss entstandenen Abschlusskosten durch einen Teil der ersten Beitragszahlungen getilgt werden. Es werden vollständig gezillmerte
Tarife (mit vier Prozent Zillmerquote).
Die verzinsliche Ansammlung der entstandenen Überschüsse nutzt den Zinseszinseffekt am besten aus und führt durch die Gutschrift der Überschüsse auf dem
Überschusskonto und die fortlaufende Verzinsung i. d. R. zur höchsten Rentenleistung. Die Rentenversicherung sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen
des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden. Bei der dynamischen
Rentenversicherung wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet.
Wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Rentenversicherung als auch die Riester-Rente.
Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens
sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Bei der Allianz etwa können
Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.