Rentenversicherung
Für viele reicht die finanzielle Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus und suchen Alternativen.
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Rentenversicherung Tarifvergleich
Was genau ist eine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient primär als Altersversorgung und kann entweder in Form einer monatlichen Rente, oder als einmalige Kapitalabfindung je nach Art der
gewählten Rentenversicherung gezahlt werden.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen gefördert, die nicht weiter vererbt, an Dritte übertragen, beliehen
noch andersweilig veräußert oder kapitalisiert werden können (Rürup-Rente).
Arten und Formen der Rentenversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche Rentenversicherung gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer Rentenversicherung,
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner
oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich,
zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
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der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
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der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Rentenversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
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Private Krankenversicherung
In den letzten Jahren hat die Ergänzungsfunktion betrieblicher Versorgungsleistungen, aber auch die dritte Schicht der privaten Vorsorge durch
Kapitalanlageprodukte immer stärkere Bedeutung erlangt. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von
maximal 65 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor
Rentenbeginn zuletzt bezogenen Bruttoeinkünfte liegen.
Genau dieser fließende Übergang kann nun von den Senioren durch die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführte Basis«rentenversicherung» als
außerordentlicher Steuervorteil genutzt werden. Im Jahr 2007 ist es z. B. so, dass 64 Prozent von den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden
können, aber nur 54 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Im Jahr 2008 sind 66 Prozent absetzbar und 56 Prozent der Leistungen steuerpflichtig
usw. Die Differenz von mindestens 10 Prozentpunkten bleibt als
Eine lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Rentenversicherung betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden
Ehepartner beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Dies schafft Freiraum für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Der Beitragsaufwand für die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auf weniger als die Hälfte des Gesamtversicherungsbetrages begrenzt sein, damit
Steuerunschädlichkeit vorliegt.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die
Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige
Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte
Überschussbeteiligung aus.
Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod
anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten
sind steuerfrei. Allerdings kann ein steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung
entsprechenden Garantiezeit durch eine Rentenversicherung Tarifvergleich abgefunden werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent erhöht werden.
Eine gleich bleibende konstante Rente kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird. Einige Anbieter
für die Rentenversicherung bieten anstelle der dynamischen Gewinnrente eine sog. teildynamische Rente an. Vorteil dieser Variante ist die zunächst bei Rentenbeginn höhere monatliche
Leistung. Diese wird aber nur vermindert dynamisiert, d. h. die Steigerung fällt geringer aus als bei der volldynamischen Variante und reicht daher
allenfalls für den Ausgleich der Inflationsrate.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der
Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten
(keine Einmalzahlung). Leistungen durch die Rentenversicherung Tarifvergleich an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf
Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen.
Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde die Absenkung des Garantiezinses beschlossen. Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen
wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Die Rentenversicherung ist während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Steuerlich können folgende Beiträge gem. Schreiben des BMF vom 24.2.2005 geltend gemacht werden, Beiträge zur Rentenversicherung, und zwar
die Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger, freiwillige Beiträge, Nachzahlung freiwilliger Beiträge, freiwillige Zahlungen zum Ausgleich
der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rentenleistung, freiwillige Zahlungen bei Versorgungsausgleich, Einzahlungen zur Abfindung von
Anwartschaften auf Rentenversicherung.
Und so geht es, wie in Tabelle 1 dargestellt, von Jahr zu Jahr weiter, bis 2025 20.000 EUR und damit 100 Prozent erreicht sind. Dort, wo sich die Basis
Rente als zweckmäßige, steuerlich erleichterte
Die Rendite durch die Rentenversicherung kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten
Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen.
Unisex-Tarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Für den Neukunden bedeutet der niedrigere Garantiezins, dass der garantierte Betrag von 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinkt. An den Überschüssen oberhalb des
Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung durch die Rentenversicherung muss vom Neukunden allerdings
jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden. Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des
Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig.
Interessierte sollten auf die Qualität der Rentenversicherung achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und
Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke &
Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.