Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung wird in der Regel als Kredit,- oder Hypothekenabsicherung, oder als Todesfallvorsorge abgeschlossen.
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Was genau ist eine Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer
stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis
35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind
und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den
Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine
solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der
Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den
Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte
Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag
eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders
günstig.
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der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
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der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Risikolebensversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
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Bei den herkömmlichen Verträgen der Risikolebensversicherung steht einer Verlängerung entgegen, dass in diesen Fällen der Fiskus von einem Neuabschluss einer sog. steuerlichen Novation
ausgeht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Steuerfreiheit der Kapitalerträge nur dann gewährleistet wäre, wenn nochmals über mindestens zwölf Jahre
abgeschlossen wird. Die Abrufoption bietet den großen Vorteil der Flexibilität zur Anpassung an einen noch nicht exakt vorherbestimmbaren Rentenbeginn. Dabei
ist sowohl die flexible Gestaltung vereinbar.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) in diesen Punkten nach mündlicher Verhandlung vom 21.September 1983 als
unbegründet abgewiesen. Die Prämien für die
Die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei der Tarifform Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen
Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Ein Kreditnehmer schließt eine Risikolebensversicherung mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung Beitragsvergleich. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Die BUZ ist anwendbar als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und
der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Die Zusatzversicherung kann sowohl zusätzlich zur Risikolebensversicherung Beitragsvergleich vereinbart
werden wie auch zur Rentenversicherung. Die Ausführungen zur selbstständigen BUV gelten grundsätzlich auch für die BUZ, sodass auf den Beitrag
Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden kann.
Ein Vertrag für die Risikolebensversicherung muss durchgehend entweder unter die 50 Prozent-Regelung oder unter die 10 Prozent-Regelung fallen. Ein Wechsel zwischen beiden
Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei
Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, ist nicht von einem ausreichenden Mindesttodesfallschutz
auszugehen.
Kapitalauszahlungen aus einer reinen Risikolebensversicherung fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine
Besteuerung aus anderen Vorschriften ergeben. Bei einer Rentenversicherung muss das VU bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko
übernehmen. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein
konkret bezifferter Faktor garantiert wird.
Soweit das Berufungsgericht dem Hinweis im Darlehensvertrag, dass die Versicherungssummen der zur Tilgung der Kredite vorgesehenen Tilgungs- und
Risikolebensversicherung niedriger als die Kredite selbst sind und deshalb eine Deckungslücke entstehen kann, entnommen hat, hieraus ergebe sich lediglich,
dass der Kreditnehmer unter Umständen weitere eigene Geldmittel zur Rückführung der Kredite aufwenden müsse, aber nicht, dass die Steueransparversicherung
planmäßig zur Tilgung eingesetzt durch einen
In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte der Kläger als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung u.a. diesen Betrag
als Darlehenszinsen sowie Kosten der Grundschuldbestellung in Höhe von 475,08 DM und Prämien für eine Risikolebensversicherung, die er im Zusammenhang mit
der Gewährung der Bauspardarlehen abgeschlossen hatte, in Höhe von 542,16 DM geltend. Der Beklagte lehnte den Abzug der Darlehenszinsen als Werbungskosten
ab und berücksichtigte die Risikolebensversicherung Prämien im Rahmen der Sonderausgaben.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines Risikolebensversicherung Vertrages vornimmt
entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen. Denn die Risikolebensversicherung wird nicht dadurch geprägt, daß
die vom Versicherer im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen in ihrer Höhe und ihrer Dauer durch den Vertrag von vornherein festgelegt sind.