Rürup Rente
Im Gegensatz zu anderen Formen einer Altersvorsorge gelten für die Rürup Rente bestimmte Regeln über die Verwendung.
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Optimale Rürup Rente
Was genau ist eine Rürup Rente
Die Rürup Rente (Basis-Rente) ist eine steuerlich besonders geförderte private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung und wird seit 2005 am Markt angebotenen.
Sie richtet sich im Rahmen der Basisversorgung im Drei-Schichten-Modell primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer.
Voraussetzungen für die Rürup Rente
Die Basis-Rente (Rürup Rente) erfüllt den Zweck einer reinen lebenslänglichen Leibrente, die folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
Garantierte lebenslängliche Rentenleistungen
Frühester Rentenbeginn ab Alter 60
Der Vertrag darf nicht geliehen, übertragen oder veräußert werden.
Der Vertrag kann in der Regel nicht vererbt werden, mit Ausnahme der Vererbung auf Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, sofern eine
Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen wurde.
Steuerliche Aspekte für die Rürup Rente
Die Beiträge zur Rürup Rente sind als Sonderausgaben abzugsfähig, jedoch sind für einen Steuerabzug folgende Voraussetzungen zu beachten,
Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004
Keine Umwandlungsmöglichkeit von Altverträgen
Aufbau einer eigenen Altersversorgung
VN muss der Steuerpflichtige selbst oder der Ehegatte sein
Kapitalgedeckte Vertragsform
Monatliche, lebenslange Leibrente zu Gunsten des VN
Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr (ab 2012: ab 62. Lebensjahr)
Im Vertrag muss ausdrücklich ausgeschlossen werden, dass die Leistungsansprüche vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar
veränderbar sind
Teilkapitalauszahlungen dürfen nicht möglich sein.
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Private Krankenversicherung
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär
und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht
hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden.
Vorsicht bei Dynamisierung ab dem 50. Lebensjahr.
Auf Grund der Günstigerprüfung sind vom Krankenversicherungsbeitrag und den Prämien der Haftpflichtversicherung (5.736 EUR p. a.) 5.069 EUR als
Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2007 abzugsfähig, obwohl nach dem
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Rürup Rente verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise
frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann
sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Optimale Rürup Rente
entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte
Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt
werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der
Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent betragen. Private Eigenvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung
des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Für den Fall der Invalidität ist
auf die sozialrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde
das System der Rürup Rente reformiert.
Entsprechendes gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 SGB VI für Entgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktzusage und
Unterstützungskasse verwendet werden. Der
Die Rürup Rente sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen
gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine
Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die
Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen.
Überschussanteile durch die Rürup Rente ca. 171.807 EUR (nicht garantiert), Beitragsrückgewähr im Todesfall, Gewinnsystem verzinsliche Ansammlung, Beitragszahlungsdauer 35 Jahre,
Gesamtrentenleistung bei den vier Überschussarten zu verschiedenen Zeitpunkten. Es zeigt sich, dass in diesem Beispiel die selten angebotene fallende Rente
zumindest bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres die günstigste Überschussverwendungsart ist, exakt nachkalkuliert wird erst ab dem 83. Lebensjahr die
dynamische Rente vorteilhafter.
Kleinstbetragsrenten durch die Rürup Rente von monatlich weniger als 24,15 EUR dürfen jetzt doch abgefunden werden (identisch mit Riester-Rente). Schwankungen der Überschussrenten
stören nicht, sinkende Überschuss-Leibrenten sind hingegen schädlich. Die Vereinbarung von Garantiezeitrenten ist unschädlich. Ein Sterbegeld darf nicht
vereinbart werden. Waisenrenten können auch dann gezahlt werden, wenn zwar die zeitlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind, dieser
aber wegen eigener Einkünfte des Kindes von über 7.680 EUR entfallen würden.
Wer beispielsweise 8.400 EUR in ein Versorgungswerk einzahlt, kann dann noch maximal 11.600 EUR in einen Basis-Rentenvertrag einzahlen und damit einen
Sonderausgabenabzug in Höhe von 7.424 EUR erzeugen (20.000 EUR minus 8.400 EUR = 11.600 EUR × 0,64 = 7.424 EUR). Ansonsten muss wie folgt gerechnet werden.
Werden keine Beiträge in Rürup Rente oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben geltend gemacht.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die
Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung)
sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007
abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor
2005 gewesen wäre.
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Optimale Rürup Rente grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Rürup Rente als auch die Riester-Rente.
Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens
sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Bei der Allianz etwa können
Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.