Rürup Rente
Im Gegensatz zu anderen Formen einer Altersvorsorge gelten für die Rürup Rente bestimmte Regeln über die Verwendung.
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Was genau ist eine Rürup Rente
Die Rürup Rente (Basis-Rente) ist eine steuerlich besonders geförderte private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung und wird seit 2005 am Markt angebotenen.
Sie richtet sich im Rahmen der Basisversorgung im Drei-Schichten-Modell primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer.
Voraussetzungen für die Rürup Rente
Die Basis-Rente (Rürup Rente) erfüllt den Zweck einer reinen lebenslänglichen Leibrente, die folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
Garantierte lebenslängliche Rentenleistungen
Frühester Rentenbeginn ab Alter 60
Der Vertrag darf nicht geliehen, übertragen oder veräußert werden.
Der Vertrag kann in der Regel nicht vererbt werden, mit Ausnahme der Vererbung auf Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, sofern eine
Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen wurde.
Steuerliche Aspekte für die Rürup Rente
Die Beiträge zur Rürup Rente sind als Sonderausgaben abzugsfähig, jedoch sind für einen Steuerabzug folgende Voraussetzungen zu beachten,
Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004
Keine Umwandlungsmöglichkeit von Altverträgen
Aufbau einer eigenen Altersversorgung
VN muss der Steuerpflichtige selbst oder der Ehegatte sein
Kapitalgedeckte Vertragsform
Monatliche, lebenslange Leibrente zu Gunsten des VN
Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr (ab 2012: ab 62. Lebensjahr)
Im Vertrag muss ausdrücklich ausgeschlossen werden, dass die Leistungsansprüche vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar
veränderbar sind
Teilkapitalauszahlungen dürfen nicht möglich sein.
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