Sterbegeldversicherung
Nutzen Sie eine Sterbegeldversicherung zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen nach dem eingetretenen Todesfall.
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Was genau ist eine Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Todesfallversicherung. Der Vertrag wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht eine Leistung nur im Todesfall vor. Vielfach
wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Endalter 85 ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher – z.B.
mit 65 – beendet.
Welche Leistungen erbringt die Sterbegeldversicherung
Mit einer Sterbegeldversicherung steht bei Senioren das Motiv einer würdigen Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll.
Die Versicherungssummen der Sterbegeldversicherung ist meist relativ gering und liegt bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen bis zu 20.000 EUR.
Wann erbringt die Sterbegeldversicherung Ihre Leistungen
Die vereinbarte Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung wird nur beim Tode, spätestens in Abhängigkeit vom gewählten Tarif bei Erreichen des 85. oder eines späteren
Lebensjahres gezahlt. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung für den Fall des Todes des Ernährers.
Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel,
der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa,
der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK,
der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Sterbegeldversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Sterbegeldversicherung durch unseren Versicherungsmakler
sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.
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Private Krankenversicherung
Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand in Düsseldorf kann das Geld für eine Bestattung hinterlegt werden. Mit einem ausgewählten Bestatter werden
zuvor die Usancen der Beerdigung festgelegt. Das Geld wird mit 2 Prozent verzinst, Bestatterprovision und Verwaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge schmälern
die Rendite. Dafür ist die Einlage durch die Stadtsparkasse als Bürge insofern besichert. Die sogenannte Sterbegeldversicherung wird bei einem B
estattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten vereinbart.
Nur bei solchen Versicherungen, nicht aber bei der
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit der Begründung statt, Leistungen aus Sterbegeldversicherung brauche
sich ein Steuerpflichtiger nicht als Ersatz auf die ihm entstandenen Begräbniskosten anrechnen zu lassen. Solche Leistungen seien -im Gegensatz zu echten
Sterbegeldversicherung ihrer Höhe nach von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen unabhängig. Zudem seien sie auch zur Abdeckung solcher im Zusammenhang mit
einer Beerdigung entstehenden Kosten bestimmt.
Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass sich der Versicherte im Schadenfall nicht mehr um die Organisation der Hilfsleistungen kümmern
muss, da dies von Malteser-Hilfsdienst, Johanniter etc. übernommen wird. Vorsicht: Längst nicht alle Assistance-Leistungen sind auch sinnvoll. Als
problematisch ist die zeitliche Beschränkung der Assistance auf lediglich sechs Monate ab dem Unfalltag zu sehen. Außerdem lassen sich die Unfallversicherer
diese mit mindestens 30 Prozent Prämienzuschlag recht teuer bezahlen.
Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherung in einem inneren
Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon
die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Sterbegeldversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets
die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen
Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für den Todesfallschutz sowie für die
Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden. In der Todes- und
Sterbegeldversicherung vergleichen wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese jahrzehntelang
dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene Rentenversicherungen sowie durch die
Sterbegeldversicherung.
Zutreffend hat es das FG auch abgelehnt, die von den Klägern geltend gemachten Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dabei kann
dahingestellt bleiben, ob dies wie vom FG angenommen daraus folgt, daß es die Kläger unterließen, das aufgenommene Darlehen mit der bereits im Vorjahr
erhaltenen Versicherungsleistung zu tilgen. Denn jedenfalls waren die Darlehenszinsen, soweit sie überhaupt mit der Wiederbeschaffung des notwendigen und
angemessenen zusammenhingen.
Die Versicherung ist in dem Versicherungsschein als Altersrenten- und Sterbegeldversicherung bezeichnet. Merkmal einer Lebensversicherung im
versicherungsrechtlichen Sinne ist, daß die Leistung mindestens des einen Teiles nach Höhe und (oder) Zeitpunkt von ungewissen Umständen abhängt, wobei die
ungewissen Umstände in der Dauer des menschlichen Lebens bestehen (Bruck, Versicherungsvertragsgesetz Vorbemerkung 4 von §§ 159 bis 178). Das Gesetz über
die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen.
Für das Begräbnis (Sarg, Friedhofsgebühren, Grabplatte, Blumengebinde und Briefmarken) hat der Kläger insgesamt 5 825 DM aufgewendet, von denen sein
Dienstherr 1 200 DM als beamtenrechtliche Beihilfeleistung erstattet hat. Ausgelöst durch den Tod der Ehefrau erhielt der Kläger im Streitjahr
Versicherungsleistungen aus insgesamt vier sog. Sterbegeldversicherung in Höhe von zusammen 5 674,20 DM. In den Verträgen war die Ehefrau als Versicherungsnehmerin
der Sterbegeldversicherung vergleichen bezeichnet.
Der Schuldner hat bei der Drittschuldnerin eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.112,92 EUR abgeschlossen, die derzeit einen
Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung von insgesamt 2.031,85 EUR hat. Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat der Schuldner wegen der Pfändung
der Sterbegeldversicherung Erinnerung eingelegt. Das AG - Vollstreckungsgericht - hat die Erinnerung zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte sofortige
Beschwerde hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen.
Diese gesetzgeberische Erwägung trägt die unterschiedliche Behandlung. Eine reine Sterbegeldversicherung entlastet jene Personen, von denen die Kosten der
Bestattung eines Schuldners zu tragen sind. Der Schuldner kann diese Zweckbestimmung nicht vereiteln. Er selbst profitiert nicht von der
Versicherungssumme. Dies ist bei einer kombinierten Versicherung anders. Die durch sie versicherte Summe wird in der Regel dem Schuldner selbst ausgezahlt.
Dieser kann sie auch anders verwenden als für seine Bestattung.
Bei einer Sterbegeldversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz leistet das Versicherungsunternehmen grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der
vornehmliche Zweck eines solchen
Die von der Sterbegeldversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind einerseits die ungewisse Lebensdauer, wobei es für den Eintritt des Versicherungsfalles
darauf ankommt, ob der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt (Erlebensfallrisiko). Bei der Todesfallversicherung wird die Leistung fällig beim Tode
der Person, auf deren Leben die Versicherung genommen worden ist. Gebräuchlichste Form der Lebensversicherung ist die gemischte Todes- und
Erlebensfallversicherung.
Die Ansprüche des Schuldners aus der