Unfallversicherung
Das Unfallrisiko ist jeden Tag allgegenwärtig, daher ist eine Unfallversicherung umso wichtiger, um sich gegen finanzielle Verluste abzusichern.
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Unfallversicherung
Was genau ist eine Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt den finanziellen Geldbedarf, die dem Unfallopfer durch einen erlittenen Unfall bei eventuell verbleibende dauerhafte Behinderung, oder
sonstige Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auftreten können, wie zum Beispiel,
Verlust des Arbeitseinkommens
Zusätzliche Kosten durch die Behinderung
Zusätzliche Kosten durch Kinderbetreuung oder Vertretung
Für wen lohnt sich eine Unfallversicherung
Grundsätzlich lohnt sich für jeden eine Unfallversicherung, insbesondere für Personen, die überhaupt keinen oder nur sehr schwer einen Berufsunfähigkeitsschutz
erhalten, stellt die Unfallversicherung zumindest partiell eine Notlösung dar.
Wichtig ist die Police auch für Selbständige und Freiberufler, die eine Berufsunfähigkeitspolice wegen eines berufsbedingten höheren Invaliditätsrisikos gar
nicht oder nur mit Zuschlägen abschließen können.
Weiterhin ist die Unfallversicherung für all diejenigen sehr empfehlenswert, die im Außendienst erhöhten Risiken ausgesetzt sind sowie für diejenigen, die Hobbys mit
gesundheitlichen Risiken ausüben.
Wichtig ist die Unfallversicherung z. B. auch für Hausfrauen. Denn von den rund 7 Mio. Unfällen in Deutschland ereignet sich fast jeder dritte im Haushalt. Ein
gesetzlicher Unfallschutz, wie für andere Berufstätige, besteht für diese Personengruppe ebenso wie für Kinder, abgesehen von der Kindergarten- und
Schulzeit, nicht.
Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule.
Aber rund 80 Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs
Jahren.
Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten von Leistungseinschlüssen und Tarifarten. Die Zusammenstellung der Leistungen ist entweder in
Paketangeboten vorgegeben, oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden, zum Beispiel aus,
Invaliditätsleistungen (Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.)
Todesfallleistung (Bei eintretenden Todesfall innerhalb eines Jahres durch die Folgen des Unfalles.)
Übergangsleistung (Die Übergangsleistung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken.)
Unfall-Krankenhaustagegeld (Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag.)
Unfallrente (Die Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent ab dem Schadentag lebenslang gezahlt.)
Unfallheilbehandlungskosten (Versichert sind die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro Kalenderjahr.)
Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen. Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann-Leistungen und
in der Regel weitestgehend verzichtbar.
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der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und
vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Unfallversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.
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Private Krankenversicherung
Bei den älteren AUB ist oftmals noch die Regelung vorhanden, dass bei Eintritt eines Unfalles nach dem vollendeten 65. Lebensjahr die Leistung als Rente
erbracht wird. Diese Vereinbarung kann im Rahmen durch die Unfallversicherung beispielsweise abbedungen werden. Eine Verlängerung der
Kapitalzahlung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr sollte einzelvertraglich zumindest angestrebt werden. Bei einer Schädigung mehrerer Funktionen durch einen
Unfall kann maximal ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht werden.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Unfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt. Die Beiträge zu Gruppenunfallversicherungen
sind ggf. nach der Zahl der versicherten Arbeitnehmer auf diese aufzuteilen. Steuerfrei sind Beiträge oder Beitragsteile, die das Unfallrisiko auf
Dienstreisen abdecken und deshalb zu den steuerfreien Reisekostenvergütungen gehören H 40 a
Auch Selbständige und Freiberufler dürften in der Regel mit einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldpolice besser bedient sein. An die Zahlung eines
Krankenhaustagegeldes kann sich, soweit mitversichert, die Zahlung eines Genesungsgeldes für dieselbe Anzahl von Kalendertagen anschließen. Dabei gilt die
Maximalleistungsdauer von 100 Tagen mit gestaffelter Leistungshöhe. Ereignet sich ein Unfall im Ausland, so verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die
Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile
und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird. Ein
Beispiel soll dies verdeutlichen. Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer
Versicherungssumme von 100.000 EUR würde die Leistung der Unfallversicherung 10 Prozent betragen.
Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht dann, wenn der Versicherte unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Die Höhe der zu
zahlenden Versicherungsleistung richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, dem ermittelten Invaliditätsgrad anhand der Gliedertaxe und
anhand der in Betracht kommenden Abzüge, beispielsweise aufgrund dessen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben.
Erbracht wird die Leistung für kosmetische Operationen, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. Hat
noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so
bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Typische
Operationskostenhöhen betragen zwischen 1.000 und 2.500 EUR.
Die medizinische Notwendigkeit einer Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Der im Versicherungsschein
festgelegte Betrag nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung nicht teil. Die Leistung wird ausgezahlt, wenn der Antritt der
Kur nachgewiesen wurde. Bestehen noch weitere Verträge beim gleichen Unfallversicherung für die versicherte Person, so wird die Leistung nur aus einem Vertrag
heraus erbracht.
Hat der Versicherte für Kosten, für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, einzustehen, obwohl er keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar
drohte, oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, so ist der Versicherer ebenfalls ersatzpflichtig. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt,
kann der Erstattungsanspruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine
Leistungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versicherer halten.
Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn
der Versicherer eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des
Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als
nicht mehr versicherbar einzustufen ist.
Die Übergangsleistung durch die Unfallversicherung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken, während der der Versicherer noch die Ansprüche auf die Versicherungsleistung
überprüft. Die Übergangsleistung wird in einer individuell vereinbarten Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung besteht. Die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit muss dabei mehr als 50 Prozent betragen.
Die Unfallversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei einem Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten, zu erklären, ob und in welcher Höhe er
einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der Unterlagen. Diese Unterlagen bestehen aus dem Nachweis des Unfallhergangs und der
Unfallfolgen sowie beim Invaliditätsanspruch zusätzlich in dem Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität
notwendig ist.
Veranstaltungen des Betriebssports sind unter bestimmten Voraussetzungen als betrieblich motiviert und deshalb über die Berufsgenossenschaft im Rahmen durch die
Unfallversicherung ebenfalls als versichert anzusehen, denn: sportliche Betätigung dient dem Ausgleich für die Belastungen durch die
Arbeitstätigkeit, die sportlichen Übungen finden mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt, an ihnen nehmen im Wesentlichen nur Betriebsangehörige oder nur die
Mitarbeiter mehrerer beteiligter Unternehmen teil,
Dieser Zusatzdeckung wird oftmals bei Pauschalreisen zusammen mit Auslandsreise-Krankenversicherungen angeboten. Vor Abschluss einer Auslandsreise
Unfallversicherung sollte stets geprüft werden, ob bereits ausreichender Versicherungsschutz über betriebliche Gruppen-Unfall- oder private Einzel-Unfall-
und die Unfallversicherung für Familien für die ins Ausland reisende Personen besteht. Denn die Ausschnittsdeckung für Auslandsreisen bietet im
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. In der Unfallversicherung
hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden Rundumdeckung versichert werden. Die Unfallversicherung leistet
für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben. Die