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Das Unfallrisiko ist jeden Tag allgegenwärtig, daher ist eine Unfallversicherung umso wichtiger, um sich gegen finanzielle Verluste abzusichern.

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Was genau ist eine Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt den finanziellen Geldbedarf, die dem Unfallopfer durch einen erlittenen Unfall bei eventuell verbleibende dauerhafte Behinderung, oder sonstige Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auftreten können, wie zum Beispiel,
 Unfallversicherung Verlust des Arbeitseinkommens
 Unfallversicherung Zusätzliche Kosten durch die Behinderung
 Unfallversicherung Zusätzliche Kosten durch Kinderbetreuung oder Vertretung


Für wen lohnt sich eine Unfallversicherung
Grundsätzlich lohnt sich für jeden eine Unfallversicherung, insbesondere für Personen, die überhaupt keinen oder nur sehr schwer einen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten, stellt die Unfallversicherung zumindest partiell eine Notlösung dar.
 Unfallversicherung Wichtig ist die Police auch für Selbständige und Freiberufler, die eine Berufsunfähigkeitspolice wegen eines berufsbedingten höheren Invaliditätsrisikos gar nicht oder nur mit Zuschlägen abschließen können.
 Unfallversicherung Weiterhin ist die Unfallversicherung für all diejenigen sehr empfehlenswert, die im Außendienst erhöhten Risiken ausgesetzt sind sowie für diejenigen, die Hobbys mit gesundheitlichen Risiken ausüben.
 Unfallversicherung Wichtig ist die Unfallversicherung z. B. auch für Hausfrauen. Denn von den rund 7 Mio. Unfällen in Deutschland ereignet sich fast jeder dritte im Haushalt. Ein gesetzlicher Unfallschutz, wie für andere Berufstätige, besteht für diese Personengruppe ebenso wie für Kinder, abgesehen von der Kindergarten- und Schulzeit, nicht.
 Unfallversicherung Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule. Aber rund 80 Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren.

Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten von Leistungseinschlüssen und Tarifarten. Die Zusammenstellung der Leistungen ist entweder in Paketangeboten vorgegeben, oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden, zum Beispiel aus,
 Unfallversicherung Invaliditätsleistungen (Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.)
 Unfallversicherung Todesfallleistung (Bei eintretenden Todesfall innerhalb eines Jahres durch die Folgen des Unfalles.)
 Unfallversicherung Übergangsleistung (Die Übergangsleistung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken.)
 Unfallversicherung Unfall-Krankenhaustagegeld (Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag.)
 Unfallversicherung Unfallrente (Die Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent ab dem Schadentag lebenslang gezahlt.)
 Unfallversicherung Unfallheilbehandlungskosten (Versichert sind die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro Kalenderjahr.)
Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen. Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann-Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar.

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Unfallversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Vergleich Kosten
Nein, unser online Beitragsrechner, sowie der Vergleich für die Unfallversicherung sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.

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Weitere nützliche Informationen zum Thema Unfallversicherung



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    Allgemeine Informationen über die Unfallversicherung

     Unfallversicherung Bei den älteren AUB ist oftmals noch die Regelung vorhanden, dass bei Eintritt eines Unfalles nach dem vollendeten 65. Lebensjahr die Leistung als Rente erbracht wird. Diese Vereinbarung kann im Rahmen durch die Unfallversicherung beispielsweise abbedungen werden. Eine Verlängerung der Kapitalzahlung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr sollte einzelvertraglich zumindest angestrebt werden. Bei einer Schädigung mehrerer Funktionen durch einen Unfall kann maximal ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Unfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt. Die Beiträge zu Gruppenunfallversicherungen sind ggf. nach der Zahl der versicherten Arbeitnehmer auf diese aufzuteilen. Steuerfrei sind Beiträge oder Beitragsteile, die das Unfallrisiko auf Dienstreisen abdecken und deshalb zu den steuerfreien Reisekostenvergütungen gehören H 40 a Unfallversicherung. Für die Aufteilung eines auf den beruflichen Bereich entfallenden Gesamtbeitrags in steuerfreie Reisekostenvergütung. Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel. Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.

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    Unfallversicherung

     Unfallversicherung Auch Selbständige und Freiberufler dürften in der Regel mit einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldpolice besser bedient sein. An die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes kann sich, soweit mitversichert, die Zahlung eines Genesungsgeldes für dieselbe Anzahl von Kalendertagen anschließen. Dabei gilt die Maximalleistungsdauer von 100 Tagen mit gestaffelter Leistungshöhe. Ereignet sich ein Unfall im Ausland, so verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land. Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR würde die Leistung der Unfallversicherung 10 Prozent betragen. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht dann, wenn der Versicherte unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsleistung richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, dem ermittelten Invaliditätsgrad anhand der Gliedertaxe und anhand der in Betracht kommenden Abzüge, beispielsweise aufgrund dessen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben.

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    Unfallversicherung

     Unfallversicherung Erbracht wird die Leistung für kosmetische Operationen, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Typische Operationskostenhöhen betragen zwischen 1.000 und 2.500 EUR. Die medizinische Notwendigkeit einer Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Der im Versicherungsschein festgelegte Betrag nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung nicht teil. Die Leistung wird ausgezahlt, wenn der Antritt der Kur nachgewiesen wurde. Bestehen noch weitere Verträge beim gleichen Unfallversicherung für die versicherte Person, so wird die Leistung nur aus einem Vertrag heraus erbracht. Hat der Versicherte für Kosten, für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, einzustehen, obwohl er keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte, oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, so ist der Versicherer ebenfalls ersatzpflichtig. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versicherer halten.

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    Tipps und Infos für die Unfallversicherung

     Unfallversicherung Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als nicht mehr versicherbar einzustufen ist. Die Übergangsleistung durch die Unfallversicherung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken, während der der Versicherer noch die Ansprüche auf die Versicherungsleistung überprüft. Die Übergangsleistung wird in einer individuell vereinbarten Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung besteht. Die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit muss dabei mehr als 50 Prozent betragen. Die Unfallversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei einem Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten, zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der Unterlagen. Diese Unterlagen bestehen aus dem Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen sowie beim Invaliditätsanspruch zusätzlich in dem Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.

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    Mehr zum Thema Unfallversicherung

     Unfallversicherung Veranstaltungen des Betriebssports sind unter bestimmten Voraussetzungen als betrieblich motiviert und deshalb über die Berufsgenossenschaft im Rahmen durch die Unfallversicherung ebenfalls als versichert anzusehen, denn: sportliche Betätigung dient dem Ausgleich für die Belastungen durch die Arbeitstätigkeit, die sportlichen Übungen finden mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt, an ihnen nehmen im Wesentlichen nur Betriebsangehörige oder nur die Mitarbeiter mehrerer beteiligter Unternehmen teil, Dieser Zusatzdeckung wird oftmals bei Pauschalreisen zusammen mit Auslandsreise-Krankenversicherungen angeboten. Vor Abschluss einer Auslandsreise Unfallversicherung sollte stets geprüft werden, ob bereits ausreichender Versicherungsschutz über betriebliche Gruppen-Unfall- oder private Einzel-Unfall- und die Unfallversicherung für Familien für die ins Ausland reisende Personen besteht. Denn die Ausschnittsdeckung für Auslandsreisen bietet im Vergleich weder die notwendigen Versicherungssummen noch einen vollständigen Deckungsumfang an. Der Sparanteil wird allerdings in der Regel erheblich schlechter verzinst als bei vergleichbaren Sparanteilen von Renten- oder Lebensversicherungen. Die UPR kann jährlich zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3-Monats-Frist gekündigt werden. Wird die Kündigung wirksam, so wird der Sparanteil zunächst noch nicht ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt erst beim Tod der für die Rückgewähr maßgebenden Person, spätestens aber zum vereinbarten Rückgewährzeitpunkt. Die Höhe des Sparanteils errechnet sich aus der sog. Rückgewährsumme zzgl. Gewinnbeteiligung.

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    Allgemeines rund um die Unfallversicherung

     Unfallversicherung Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet. Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. In der Unfallversicherung hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden Rundumdeckung versichert werden. Die Unfallversicherung leistet für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben. Die Unfallversicherung leistet für Unfälle, die den Unfalltatbestand erfüllen führten. Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags in steuerfreie Reisekostenvergütungen und steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des Arbeitnehmers.

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