Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich

Finden Sie den besten und günstigsten Anbieter für die Zusatzkrankenversicherung durch unseren unabhängigen Online Vergleich. Sparen Sie bis zu 40% Ihrer Versicherungsbeiträge.

Thema suchen

Seite abspeichern

 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich

Zusatzkrankenversicherung

Erhalten Sie bessere Leistungen und Serviceangebote in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Zusatzkrankenversicherung.

 Zusatzkrankenversicherung TarifvergleichZusatzkrankenversicherung vergleichen

ZusatzkrankenversicherungOptimale Leistungen zum günstigsten Preis

Günstige Zusatzkrankenversicherung VergleichSparen Sie durch unseren Vergleich bares Geld

Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich

Was genau ist eine Zusatzkrankenversicherung
Die Zusatzkrankenversicherung bietet für alle pflichtversicherten und freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, sich mit Leistungen der privaten Krankenversicherer zusätzlich abzusichern. Oftmals werden extra rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten.


Welche Leistungen bietet die Zusatzkrankenversicherung
Das Angebot durch die Zusatzkrankenversicherung reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten, z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise-Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung.

Welche Tarife bietet die Zusatzkrankenversicherung
Die Zusatzkrankenversicherung bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, die als Einzeltarife, oder Kombitarife abgeschlossen werden können wie zum Beispiel,
 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Krankenhauszusatzversicherung
 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Zahnzusatzversicherung
 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Pflegetagegeldversicherung
 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Einschluss von Heilpraktikerleistungen
 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Krankenhaustagegeldversicherung
 Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Krankentagegeldversicherung

Zwischen welchen Versicherungen vergleichen wir
Durch die bundesweite Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern können wir Ihnen zwischen allen Gesellschaften, wie zum Beispiel, der Allianz, der Karstadt Quelle (KQV), der DEVK, der DKV, der Central, die Hallesche, der Axa, der Hanse Merkur, der R und V, der Provinizial, der LVM, der IKK, der AOK, der Ammerländer, der Universa, der Degenia, HDI, Gerling, Procura, und vielen weiteren Versicherungsgesellschaften Angebote für die Zusatzkrankenversicherung erstellen und Ihnen Vergleiche zwischen den Leistungen und Tarifen anbieten.

Entstehen Ihnen durch unseren Versicherungsvergleich Kosten
Nein, unser Versicherungsvergleich, die Erstellung von Angeboten, sowie die Beratung (falls von Ihnen gewünscht) für die Zusatzkrankenversicherung durch unseren Versicherungsmakler sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Sie sind zu keinerlei Gegenleistungen, oder Vertragsabschlüssen verpflichtet.

Unser Vergleich ist 100% kostenlos und unverbindlich.

Berechnen Sie kostenlos mit unserem online Beitragsrechner Ihre monatlichen Beiträge für die,

Beitragsrechner Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung

Beitragsrechner BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner DienstunfähigkeitsversicherungDienstunfähigkeitsversicherung

Beitragsrechner Kfz VersicherungKfz Versicherungsvergleich

Weitere nützliche Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung



  • 1

    Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung

     Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Krankheitskosten Teilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhaus«zusatz»versicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen. Wird eine Regelversorgung mit einer Brücke vorgesehen, so kann von Kosten in Höhe von ca. 750 EUR ausgegangen werden. Der Festzuschuss durch die Zusatzkrankenversicherung beträgt für eine Brücke mit Regelversorgung 350 EUR. Es verbleibt ein Eigenanteil von 400 EUR beim Patienten. Wird eine hochwertige Ausführung in Form einer voll verblendeten Brücke eingesetzt, dann können Kosten von rund 1.000 EUR resultieren. Der Festzuschuss bleibt konstant bei 350 EUR, der Eigenanteil steigt dann auf 650 EUR. Das Tagegeld ist zur Finanzierung zusätzlich durch die stationäre Behandlung entstandener Kosten gedacht, z.B. für Fahrten der Familienangehörigen zum Krankenhaus, Kosten eines Stellvertreters im Betrieb, Telefonkosten usw. Bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird in der Regel als Ausgleich dafür ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Die Ausgleichsleistung bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettunterbringung kann bis zu 50 EUR pro Tag betragen.

  • 2

    Zusatzkrankenversicherung

     Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von Einzelleistungen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen. Arztbehandlungen bestehen aus ärztlichen Beratungen, Besuchen, Untersuchungen, Sonderleistungen, Wegegebühren, Operationen oder Hebammenhilfe. Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann aufgrund des Manteltarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Sonderregelung für außertarifliche Angestellte im Einzelfall bis zu 78 Wochen gelten. Bei Selbstständigen kann Krankentagegeld je nach Unternehmen und Beruf für unterschiedliche Karenzzeiten versichert werden. Es existieren Tarife für die Zusatzkrankenversicherung mit Leistungsbeginn ab dem 1., 3., 4., 8., 11., 15., 22., 29., 43., 64., 85., 92., 106., 127., 169., 174., 183., 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Punkte im jeweiligen Pflegefall. Für die einzelnen Kriterien wird jeweils ein Punkt vergeben. Die resultierenden Pflegestufen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Das vertraglich vereinbarte Tagegeld ist erst ab der Pflegestufe III in vollem Umfang fällig. Außerdem bestehen Unterschiede im Tarifangebot, je nach dem, ob bei der häuslichen Pflege Angehörige oder ausgebildetes Fachpersonal die Pflege übernehmen.

  • 3

    Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich

     Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an. Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes, jedoch ergeben sich bei Transporten aus dem Ausland einige Unterschiede. Teilweise ist der Versicherungsschutz über Ergänzungstarife oder über eine Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich zu erreichen. Desgleichen ergeben sich Leistungsunterschiede bei der Kostenerstattung von Taxenbeförderungen. Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung durch die Zusatzkrankenversicherung als Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.

  • 4

    Tipps und Infos für die Zusatzkrankenversicherung

     Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Seit dem 1.1.2005 wurden die Zuschüssen der GKV zum Zahnersatz deutlich verändert. Es wurde ein neues Zuschusssystem für Zahnersatz eingeführt, so dass nur noch sog. befundbezogene Zuschüsse gewährt werden. Das führt in der Praxis dazu, dass bei dem Befund fehlender Zahn nicht mehr für die Art und Weise der Überbrückung dieser Zahnlücke gezahlt wird, sondern das, was zur Behandlung der Zahnlücke unbedingt notwendig ist. Für diese sog. Regelversorgung werden die Festzuschüsse geleistet. Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten. Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Patient erhält dann eine Mitteilung über die zu erwartende Versicherungsleistung.

  • 5

    Mehr zum Thema Zusatzkrankenversicherung

     Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Die Angebotsvielfalt durch die Zusatzkrankenversicherung ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV-Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35 Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine ZZV mittels eines Versicherungsvergleich als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die nur noch von der GKV übernommen wird. Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt stets gleich. Wird eine von der Regelversorgung abweichende Versorgung gewählt, dann hat der Patient die daraus resultierenden Mehrkosten selbst zu tragen. Der Patient erhält bei regelmäßig ausgefülltem Bonusheft einen Extrabonus von 10 Prozent zum normalen Zuschuss der Krankenkasse hinzu, wenn in den letzten 5 Jahren regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt vorgenommen wurden. 15 Prozent Extrabonus gibt es dann, wenn Kontrollen in den letzten 10 Jahren lückenlos belegt werden können.

  • 6

    Allgemeines rund um die Zusatzkrankenversicherung

     Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich Auch die kieferorthopädischen Leistungen im Rahmen der üblichen ZZV sind selten anzutreffen. Ausnahmen sind hier wieder Arag, Signal Iduna und LKH. Vor Behandlungsbeginn sollten Patienten generell einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen. Die Anbieter prüfen dann, ob der Therapievorschlag des Zahnarztes sinnvoll ist. Die Kosten für Gold- oder Keramikinlays werden in der Regel nur dann übernommen, wenn die bisherigen Füllungen defekt sind. Manche Versicherer verlangen erst ab bestimmten Rechnungshöhen die Vorlage eines Heil- und Kostenplans. Will der Patient eine verblendete Krone einsetzen lassen, dann muss er sich mit mindestens 35 Prozent an den Kosten beteiligen. Fast 9 Millionen Kassenpatienten besitzen inzwischen private Zahnzusatzversicherungen. Dabei werden die Tarife und Anbieter oft von den Krankenkassen an die Mitglieder direkt mit teilweise ermäßigtem Beitrag vermittelt. Es existieren viele Kooperationen zwischen GKV und PKV. Doch ist eine solche Zusatzkrankenversicherung Tarifvergleich tatsächlich sinnvoll - und wenn ja, für wen? Zu Beginn der Versicherung sind die erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt 750 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren, 1.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren (Tarif MediDent der Gothaer). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 500 EUR, im 2. auf 1.000 EUR und danach nicht mehr begrenzt (Arag Tarif Z100). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 1.000 EUR begrenzt, danach nicht mehr (Barmenia Tarif AZ). Die Leistung in den ersten drei Jahren auf insgesamt 825 EUR. (KarstadtQuelle Tarif ZEG).

Aktuelle Tipps und Informationen aus dem Bereich Finanzen und Versicherungen

Hausratversicherung Vergleich
Beiträge zur Hausratversicherung hier direkt online berechnen und vergleichen. Sparen Sie durch unseren Vergleich bis zu 50 Prozent an Versicherungsbeiträgen,...

Gebäudeversicherung Stiftung Warentest
Hier finden Sie die beste und günstigste Gebäudeversicherung im Vergleich der Stiftung Warentest übersichtlichtlich sortiert nach Bewertungen und den zu...

Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich
Unabhängiger Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich online. Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Firmenrechtsschutz Versicherung online berechnen und...

Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
Berechnen Sie hier kostenlos die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Vergleichen Sie die besten und günstigsten Anbieter...

Gebäudeversicherung
Mit Hilfe unseres online Beitragsrechner können Sie die Preise zur Gebäudeversicherung berechnen. Sparen Sie durch unseren kostenlosen Vergleich je nach Art...